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Verwertung tierischer Reststoffe

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss- 08.06.2016

Berlin: (hib/EIS) Der Landwirtschaftsausschuss hat am Mittwochmorgen einstimmig die Annahme eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (18/8335) in einer durch den Ausschuss geänderten Fassung empfohlen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind tierische Nebenprodukte alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Diese müssen so verwertet und entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Mit der Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes soll die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (ABl. EG Nr. L 273 S. 1) durch die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 ersetzt werden. Durch die Novellierung sollen der Anwendungsbereich der Verordnung präzisiert, tierische Nebenprodukte in stärkerem Maße als bisher risikobasiert kategorisiert und Doppelzulassungen nach unterschiedlichen Rechtsgebieten vermieden werden. Einher geht mit der Gesetzesänderung eine Änderung des sogenannten BVL-Gesetzes (Artikel 2). Durch die Neuregelung soll die Tätigkeit des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) um die Mitwirkung bei Überwachungsprogrammen und -plänen bezüglich tierischer Nebenprodukte erweitert werden.