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Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss- 08.06.2016
Berlin: (hib/PST) Zwei Anträge der Fraktion Die Linke, das Mietrecht zu reformieren, haben am Mittwoch im Rechtsausschuss keine Mehrheit gefunden. Dem Antrag "Für bezahlbare Mietwohnungen - Modernisierungsumlage reduzieren, Luxusmodernisierungen einschränken" (18/7263) stimmten nur die Antragsteller zu. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten dagegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Die Linke begründete im Ausschuss den Vorstoß mit dem Ziel, die Verdrängung von Mietern aus ihren Wohnungen zu verhindern. Dem Ziel stimmten die Vertreter der anderen Fraktionen im Grundsatz zu. Doch argumentierten Vertreter der Koalitionsfraktionen, man müsse darauf achten, dass sinnvolle Modernisierung nicht unwirtschaftlich wird und infolgedessen ganz unterbleibt. Dem schlossen sich die Grünen nicht an, erklärten aber, sie seien mit einigen Einzelpunkten des Antrags nicht einverstanden und könnten daher nicht zustimmen.
Ebenso war das Abstimmungsverhältnis bei dem Linken-Antrag "Mietspiegel - Sozial gerecht und mietdämpfend erstellten" (18/5230). Kern ist die Forderung, Mietspiegel nicht nur auf Grundlage der Mietverträge zu erstellen, die in den vier zurückliegenden Jahren abgeschlossen wurden, sondern auf Grundlage aller bestehenden Mietverträge. Dagegen wandten die Koalitionsvertreter insbesondere ein, dass dies zu erheblichen Nachteilen für die Wohnungswirtschaft führen und den Mietwohnungsbau abwürgen würde. Vor allem verwiesen sie, wie schon bei der Diskussion des ersten Antrags, auf den in der Ressortabstimmung befindlichen Referentenentwurf des Justizministeriums für ein zweites Mietrechtspaket. Darin sei eine Verlängerung der Vier-Jahres-Frist vorgesehen, aber keine unbegrenzte.