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Rückenleiden und Depressionen im Job

Gesundheit/Antwort- 13.06.2016

Berlin: (hib/PK) Rückenschmerzen und Depressionen sind die häufigsten Gründe für berufliche Fehlzeiten in Deutschland. Allein auf die Diagnose Rückenschmerzen entfielen 2014 rund 31,4 Millionen Tage, an denen Beschäftigte arbeitsunfähig waren, wie aus der Antwort (18/8587) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8442) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht. Auf Platz zwei der Einzeldiagnosen liegt die sogenannte Depressive Episode mit rund 23,5 Millionen Arbeitsunfähigkeitstagen (AU-Tage).

Zu den 20 häufigsten Diagnosen, die zu Fehlzeiten führten, gehörten 2014 auch Infektionen der Atemwege mit rund 20,6 Millionen AU-Tagen sowie Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen mit rund 11,9 Millionen AU-Tagen. Hierbei geht es zum Beispiel um Krankheiten, Todesfälle, Trennungen oder Konflikte, die zu einer Lebenskrise führen.

Psychische Belastungsfaktoren in der modernen Arbeitswelt sind den Angaben zufolge auch bestimmte Arbeitszeiten wie etwa Nacht- oder Schichtarbeit. So deuten Studien zur Abend- und Nachtschichtarbeit auf ein erhöhtes Risiko für körperliche und seelische Erkrankungen hin.

Laut Stressreport 2012 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gehört zu den häufigsten psychischen Belastungen in Job, wenn Berufstätige verschiedene Arbeiten gleichzeitig betreuen müssen, Termin- und Leistungsdruck, Arbeitsunterbrechungen und der Zwang zum schnellen Arbeiten.

Außerdem gibt es nach Angaben der Behörde Befunde, wonach die ständige Erreichbarkeit und Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeit mit Stress, gesundheitlichen Beschwerden, einer reduzierten Fähigkeit, abzuschalten, und einer Beeinträchtigung des Privatlebens verbunden ist.

Nach Angaben der Bundesregierung gehören der Erhalt und die Förderung der psychischen Gesundheit bei der Arbeit zu den wichtigsten Herausforderungen im Arbeitsschutz. Die Verhinderung psychischer Erkrankungen sei auch ein Ziel des im vergangenen Jahr beschlossenen Präventionsgesetzes.