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Inneres/Antwort- 15.06.2016
Berlin: (hib/STO) Die Unterstützung bei Asylverfahren in Griechenland durch die Bundesrepublik und durch andere EU-Staaten ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/8654) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8328). Wie die Bundesregierung darin ausführt, unterstützt sie "im Rahmen der EU-Türkei Erklärung das Asylverfahren in Griechenland für Schutzsuchende maßgeblich durch das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support Office: EASO)". Im Zuge dieser praktischen Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Asylbereich entsende die Bundesregierung Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Die Experten des BAMF arbeiteten im Rahmen der EASO-Mission eng mit ihren griechischen Kollegen vor Ort zusammen, um ein effektives Asylverfahren durch die griechischen Behörden zu gewährleisten, heißt es in der Antwort weiter. Die Entscheidung über den einzelnen Asylantrag obliege ausschließlich griechischen Asylentscheidern. EASO sei in beratender und unterstützender Funktion tätig, bereite einzelne Asylanträge vor und stärke die griechische Asylbehörde personell, inhaltlich und materiell. Die Antragsteller hätten die Möglichkeit, gegen die Asylentscheidung Widerspruch einzulegen beziehungsweise bei ablehnender Widerspruchsentscheidung Klage einzureichen.
Mit Stand vom Stand 19. Mai 2016 sind den Angaben zufolge im Rahmen des EASO-Einsatzes sieben Mitarbeiter des BAMF vor Ort, die mit der Durchführung von Interviews und Vorbereitung der Asylentscheidung befasst sind. Daneben sei ein Mitarbeiter des BAMF vor Ort zur Unterstützung im Bereich Relocation.
Wie aus der Vorlage ferner hervorgeht, sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stand vom 16. Mai dieses Jahres 106 Mitarbeiter aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für EASO vor Ort im Einsatz. Davon seien 76 Mitarbeiter im Rahmen der Asylverfahrensbearbeitung in den Hotspots eingesetzt. Zusätzlich seien 75 Dolmetscher über EASO vor Ort im Einsatz, wovon 67 für die Asylverfahrensbearbeitung zur Verfügung stünden.