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Auswärtiges/Antwort- 16.06.2016
Berlin: (hib/AHE) Von den 72 Kriterien der Visa-Roadmap zwischen EU und der Türkei hat das Land mit dem Stand von Ende Mai 65 Kriterien erfüllt. Wie aus einer Antwort (18/8581) der Bundesregierung hervorgeht, erfülle Ankara laut EU-Kommission bisher nicht die Umsetzung einer Vereinbarung über die operative Zusammenarbeit mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol) und zur Umsetzung eines nationalen Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung. Nicht erfüllt ist demnach auch das Kriterium einer Überarbeitung des türkischen Rechtsrahmens im Bereich organisierte Kriminalität und Terrorismus "sowie seiner Auslegung durch die Gerichte, die Sicherheitskräfte und die Strafverfolgungsbehörden, um das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Verfahren und auf freie Meinungsäußerung, auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in der Praxis sicherzustellen". Als nahezu oder nur teilweise erfüllt gelten die Kriterien zur Ausstellung biometrischer Pässe, zum Schutz personenbezogener Daten und zur Anwendung des Flüchtlings-Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Türkei. Nur teilweise erfüllt ist den Angaben zufolge auch das Kriterium zur justiziellen Zusammenarbeit mit allen EU-Staaten, da laut EU-Kommission "wegen der Nichtanerkennung Zyperns durch die Türkei keine Zusammenarbeit mit dem EU-Mitgliedstaat Zypern erfolge und die Zusammenarbeit der Türkei mit anderen Mitgliedstaaten nicht zufriedenstellend sei".