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Auswärtiges/Antwort- 16.06.2016
Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung sind 29 Personen bekannt geworden, die in den vergangenen fünf Jahren von den türkischen Behörden an der Einreise in die Türkei gehindert und nach Deutschland oder ins benachbarte Ausland zurück gewiesen wurden. "In den meisten Fällen wurde dies begründet mit dem Verdacht, die Einreisewilligen stünden mit der PKK in Verbindung", heißt es in der Antwort (18/8691) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8375). Nähere Informationen zu den einzelnen Fällen seien nicht mitgeteilt worden. Die Fälle würden statistisch nicht erfasst. Die Bundespolizei erhalte von den türkischen Behörden keine Informationen über Einreiseverweigerungen und Rückschiebungen deutscher Staatsangehöriger. "Es besteht keine verpflichtende Vorgabe für den zurückweisenden Staat zur Voranmeldung der zurückgewiesenen Personen an den Zielstaat", schreibt die Bundesregierung weiter.