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Auswärtiges/Antwort- 16.06.2016
Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu christenfeindlich oder antisemitisch motivierten Straftaten in Algerien vor. Nach der Verfassung sei die Diskriminierung aus religiösen Gründen verboten, die Behörden seien gehalten, alle Straftaten, unabhängig vom Glauben des Opfers, zu verfolgen, heißt es in der Antwort (18/8694) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8192) zur menschenrechtlichen Lage in Algerien. Es gebe auch keine ethnisch diskriminierende Gesetzgebung. So hätten die Kabylen ihre kulturelle Identität weitgehend erhalten, die nach der Verfassung Bestandteil der algerischen Identität sei. Über die Diskriminierung der zahlenmäßig kleinen Gruppe der Tuareg lägen keine Erkenntnisse vor.
In der Hauptstadt Algier und in anderen großen Städten haben Zwangsverheiratungen laut Antwort stark an Bedeutung verloren, es sei aber davon auszugehen, dass diese vor allem in entlegenen ländlichen Regionen noch eine erhebliche Bedeutung haben.
Auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle (LSBTTI) werde in Algerien gesellschaftlicher Druck ausgeübt, heißt es in der Antwort weiter. Das algerische Strafgesetzbuch erfasse homosexuelle Handlungen: ,,Von einer Anwendung der strafrechtlichen Bestimmungen ist auszugehen."
Die Pressefreiheit habe in Algerien Verfassungsrang, Einschränkungen bei der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit bestünden aber fort. "Wiederholt wurden etwa gegenüber Bloggern und Bloggerinnen, Betreibern kritischer Netz-Seiten und Netz-Karikaturisten unter Berufung auf das existierende Presse-Strafrecht (unter anderem weit ausgelegte Beleidigungs- und Verunglimpfungstatbestände; Tatbestand 'Aufruf zum Terrorismus') Verfahren eingeleitet, die jedoch in vielen Fällen eingestellt wurden", schreibt die Bundesregierung.
Keine systematischen Erfassungen lägen ihr zu Übergriffen gegen Journalisten, Oppositionspolitiker, Menschenrechtsaktivisten, Anwälte und Gewerkschafter sowie mit diesen im Kontext stehenden Strafverfahren vor. Nach Schilderungen von Nichtregierungsorganisationen und Vertretern der Zivilgesellschaft gebe es jedoch Einschüchterungen gegenüber Vertretern dieser Gruppen.
Die Todesstrafe werde in Algerien immer noch verhängt, allerdings sei ein solches Urteil zum letzten Male im Jahre 1993 vollstreckt worden. Seither gelte de facto ein mehrfach bekräftigtes Moratorium. "Mehrfache inneralgerische Debatten der zurückliegenden Jahre belegen, dass Bestrebungen der Regierung, die Todesstrafe auch formal abzuschaffen, auf den heftigen Widerstand islamisch-konservativer Kreise stoßen würden", schreibt die Bundesregierung.