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CETA-Abkommen und Bildungssektor

Wirtschaft und Energie/Antwort- 16.06.2016

Berlin: (hib/HLE) Für Deutschland sind im Entwurf des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA keine Marktöffnungsverpflichtungen vorgesehen, die über die Verpflichtungen des vor 20 Jahren in Kraft getretenen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) hinausgehen. Darin habe Deutschland Marktöffnungsverpflichtungen für die rein privat finanzierte Primär-, Sekundär-Hochschul- und Erwachsenenbildung übernommen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/8715) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8359). Hinter diesen Verpflichtungen könne das CETA-Abkommen nicht zurückbleiben. In CETA sei durch einen Vorbehalt sichergestellt, dass nur für den Bereich rein privat finanzierter Bildungsangebote Verpflichtungen verankert würden. "Insofern ändert CETA nichts an den völkerrechtlichen Marktöffnungsverpflichtungen Deutschlands gegenüber Kanada", stellt die Bundesregierung fest. Für Bildungsangebote, die ganz oder teilweise staatlich finanziert seien, gebe es keine Öffnungsverpflichtung.