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Stephan Stracke, CDU/CSU 

Jurist

Wahlkreis 257 Ostallgäu
Direkt gewählt in  Bayern

Geboren am 1. April 1974 in Marktoberdorf; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.

1993 Abitur in Kaufbeuren; 1993 bis 1994 Grundwehrdienst; 1994 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg; 1999 Erste Juristische Staatsprüfung; 1999 bis 2001 Referendariat; 2001 Zweite Juristische Staatsprüfung.

2002 bis 2005 Rechtsanwalt; 2005 bis 2006 Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern, Hochbau München; 2006 bis 2008 Staatliches Bauamt München 1; 2008 bis 2009 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern; 2009 Oberregierungsrat.

Seit 2002 Stadtrat in Kaufbeuren.

 


Kontakt

Stephan Stracke, MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person


Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag

Obmann

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Ausschuss für Tourismus
  • Ausschuss für Gesundheit


Veröffentlichungspflichtige Angaben

Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Stephan Stracke


  Funktionen in Unternehmen

  pro-micron GmbH & Co. KG, Kaufbeuren,

  Vorsitzender des Beirates (bis 31.07.2015)

  Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  Stadt Kaufbeuren, Kaufbeuren,

  Mitglied des Stadtrates

  Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

  Landesvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks

  in Bayern e.V., München,

  Landesvorsitzender, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.