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Die Linke will die Riester-Rente in die gesetzliche Rentenversicherung überführen. Dazu hat sie einen Antrag (18/8610) vorgelegt, der am Donnerstag, 2. Juni 2016, im Mittelpunkt einer einstündigen Beratung ab 12.15 Uhr steht. Der Antrag soll im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die vor 15 Jahren eingeleitete "Teilprivatisierung der Alterssicherung" habe sich für Millionen von gesetzlichen Versicherten als Sackgasse in die Altersarmut erwiesen, schreibt die Fraktion. Durch das bis 2030 um fast 20 Prozent sinkende Rentenniveau werde es für Arbeitnehmer immer schwieriger, eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu erhalten.
Nur knapp die Hälfte der Förderberechtigten habe einen Riester-Rentenvertrag abgeschlossen, heißt es weiter. Ein Fünftel der Verträge sei beitragsfrei gestellt und werde faktisch nicht mehr bespart. Die kapitalmarktabhängige Altersvorsorge sei schon deshalb keine Alternative zur gesetzlichen Rente, weil sie in der Regel nicht den Sicherungsumfang aller drei Lebensrisiken Alter, Invalidität und Hinterbliebene im Todesfall abdecke.
Die Linke fordert die Bundesregierung auf, die Ziele der Sicherung des Lebensstandards und der strukturellen Armutsvermeidung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu verankern. Die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel sollten gestrichen werden.
Als rentenpolitisches Sicherungsziel für die sogenannte Standarderwerbsbiografie - 45 Versicherungsjahre zum Durchschnittsentgelt - solle ein Sicherungsniveau von 53 Prozent des Durchschnittsentgelts vor Steuern festgeschrieben werden.
Dazu müsse die Deckelung des Beitragssatzes aufgehoben werden. Die private Altersvorsorge solle nicht mehr gefördert und die frei werdenden Finanzmittel sollten für Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgegeben werden. Die Fraktion nennt als Beispiel den Solidarausgleich. Die bereits eingezahlten Eigenbeiträge und die erhaltenen Zulagen für Riester-Sparer sollten Vertrauensschutz genießen.
Darüber hinaus sollten Riester-Sparer das Recht erhalten, das angesparte Kapital freiwillig in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung zu überführen, sodass Anwartschaften auf ihrem persönlichen Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung entstehen. Die Wechselkosten des Riester-Vertrags sollten auf ein Minimum begrenzt werden. Die Rentenversicherungsträger sollten keine Kosten für die Überführung erheben, verlangt Die Linke. (vom/01.06.2016)