Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juni, und Freitag, 10. Juni 2016, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Lobbyistenregister wird nicht eingerichtet: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 10. Juni einen Antrag der Linken (18/3842) abgelehnt, ein verpflichtendes Lobbyistenregister einzuführen. Zugleich sollte der Bundestag an die EU und die Bundesländer appellieren, ebenfalls verpflichtende Lobbyistenregister einzuführen. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag darüber hinaus einen Antrag der Grünen (18/3920) ab, ein verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten einzuführen. Beide Anträge zielten auf mehr Transparenz bei der Tätigkeit von Interessenvertretern im politischen Bereich ab. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (18/8742).
Fristverlängerung bei abschaltbaren Lasten: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 9. Juni einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (18/8560) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/8737) zugestimmt. Damit wird die bestehende Verordnung, die am 1. Juli außer Kraft getreten wäre, für einen Übergangszeitraum bis spätestens 1. Oktober 2016 verlängert, um Kontinuität für die Beschaffung und Nutzung abschaltbarer Lasten zu gewährleisten. Die Verordnung regelt den Einsatz von abschaltbaren Lasten durch die Betreiber von Übertragungsnetzen, um die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten. Dazu müssen die Betreiber die Beschaffung von Abschaltleistung ausschreiben und aufgrund der eingegangen Angebote annehmen. Die Bundesregierung hat bereits eine Nachfolge-Verordnung beschlossen, die allerdings nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten kann.
Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen des Bundestages: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 9. Juni einen gemeinsamen Antrag der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (18/3045) auf Empfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (18/8299) abgelehnt. Die Opposition wollte die Geschäftsordnung so ändern, dass die Beratungen der Ausschüsse des Bundestages künftig grundsätzlich öffentlich sind. Nur in Ausnahmefällen sollte ein Ausschuss die Öffentlichkeit ausschließen können. Öffentliche Sitzungen der Ausschüsse sollten zudem als Echtzeitübertragung im Internet verbreitet werden.
Gewalt in Burundi: Gegen das Votum der Grünen hat der Bundestag am 9. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, die Gewalt in Burundi zu stoppen und weitere massive Menschenrechtsverletzungen zu verhindern (18/6883), auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (18/8738) abgelehnt. Die Grünen hatten die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, eine verstärkte Präsenz der Vereinten Nationen in Burundi politisch und personell zu unterstützen und sich dafür einzusetzen, dass vor allem die Afrikanische Union, die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die regionalen Partner Burundis ihre diplomatischen Anstrengungen verstärken, um alle politischen Akteure in Burundi an einen Tisch zu bringen und weitere Menschenrechtsverletzungen und einen drohenden Bürgerkrieg abzuwenden.
Biosicherheit bei Hochrisikoforschung: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 9. Juni einen Antrag der Grünen (18/6204), die Biosicherheit bei Hochrisikoforschung in den Lebenswissenschaften zu stärken. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18/8698). Die Grünen wollten die Bundesregierung auffordern, die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates beim Umgang mit „besorgniserregenden biosecurityrelevanten Forschungsvorhaben“ aufzugreifen. Hochschulen, Forschungseinrichtungen und wissenschaftliche Fachgesellschaften sollten sich auf einen einheitlichen „Biosecurity“-Forschungskodex verständigen. Forschungsvorhaben mit Missbrauchspotenzial („Dual Use Research of Concern“, DURC) sollten nicht gefördert werden, wenn eine negative Entscheidung der DURC-Kommission vorliegt. Gefördert werden sollte nur dann, wenn sich die federführenden Wissenschaftler zum Biosecurity-Forschungskodex verpflichtet haben.
Soldatenbeteiligungs- und Personalvertretungsrecht: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 9. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften (18/8298) in der vom Verteidigungsausschuss geänderten Fassung (18/8735) angenommen. Damit werden die bei den Kommandos der militärischen Organisationsbereiche eingerichteten Vertrauenspersonenausschüsse gesetzlich verankert. Um den Soldalten zu ermöglichen, an Entscheidungsprozessen teilhaben zu können, wird die Position der Vertrauenspersonen durch eine Erweiterung der Beteiligungsrechte, die Verlängerung ihrer Amtszeit und eine bessere Ausstattung gestärkt. Zudem wurden die Beteiligungsregelungen für die Auslandseinsätze der Bundeswehr überarbeitet. Darüber hinaus wurden einige Einschränkungen für die Personalvertretungen im Bereich des Bundesnachrichtendienstes aufgehoben und andere abgemildert. Gleichzeitig wird die Einrichtung eines Gesamtpersonalrats ermöglicht.
Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen: Der Bundestag hat am 9. Juni 18 Anträge von Bündnis 90/Die Grünen zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen abgelehnt.
Investmentbesteuerung reformiert: Gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 9. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Investmentbesteuerung (18/8045, 18/8345) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/8739) angenommen. Damit wird ein neues Besteuerungssystem für Publikums-Investmentfonds eingeführt. Es basiert auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und Anleger. Diesem System unterfallen mit Ausnahme von Personengesellschaften zunächst alle „Kapitalanlagevehikel“ unabhängig von ihrer rechtlichen Ausgestaltung oder ihrem Anlegerkreis. Das bisherige Besteuerungssystem wird nur noch für Spezial-Investmentfonds fortgeführt, in die grundsätzlich nur institutionelle Anleger investieren dürfen. Bei Spezial-Investmentfonds werden anders als bei Personengesellschaften nicht alle Einkünfte dem Anleger zugerechnet. Vielmehr bedarf es für die Zurechnung einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung. Die Abgrenzung zwischen Investmentfonds und Investitionsgesellschaften entfällt. Das Gesetz enthält ferner Sonderregelungen für die offene Investmentkommanditgesellschaft zur Bündelung von Altersvorsorgevermögen (sogenanntes Pension-Asset-Pooling) und Verschmelzungsregelungen für Spezial-Investmentfonds und für Altersvorsorgevermögenfonds. Danach ist eine steuerneutrale Verschmelzung nur bei Fonds möglich, die dem Recht des gleichen Staates unterliegen. Aufgegriffen wird auch die Problematik der sogenannten Cum/Cum-Geschäfte.
Roland Jahn als Stasi-Unterlagen-Beauftragter wiedergewählt: Der Bundestag hat den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Roland Jahn, am 9. Juni wiedergewählt. Die Bundesregierung hatte Jahn für eine weitere Amtszeit vorgeschlagen. Jahr erhielt 511 von 570 Stimmen. 39 Abgeordnete stimmten gegen ihn, 20 enthielten sich. 316 Stimmen waren für die Wiederwahl erforderlich.
Aufarbeitung der SED-Diktatur: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 9. Juni einen Antrag von CDU/CSU und SPD, die Aufarbeitung der SED-Diktatur konsequent fortzuführen (18/8705), angenommen. Damit sollen der Beauftragte für die Stasi-Unterlagen und das Bundesarchiv ein gemeinsames Konzept für notwendige Entscheidungen in der nächsten Wahlperiode des Bundestages erarbeiten, um die Stasi-Akten durch eine Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv dauerhaft zu sichern. Der Gesamtbestand des Stasi-Unterlagen-Archivs soll dauerhaft erhalten bleiben, die Eigenständigkeit des Stasi-Unterlagen-Archivs mit „internationaler Vorbildwirkung“ sichtbar bleiben. Bei Aktenzugang und Akteneinsicht soll es keine Verschlechterung geben.
Kuratoriumsmitglieder der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ gewählt: Einstimmig hat der Bundestag am 9. Juni gemeinsame Wahlvorschläge von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/8709) angenommen und damit die vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des 27-köpfigen Kuratoriums der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ gewählt. Die Stiftung stellt Hilfen für Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, insbesondere für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, bereit. Gewählt wurden: CDU/CSU: Karin Maag, Stephan Mayer; SPD: Dietmar Nietan; Die Linke: Ulla Jelpke; Bündnis 90/Die Grünen: Ulle Schauws; Stellvertreter: CDU/CSU: Klaus Brähmig, Andrea Lindholz; SPD: Hiltrud Lotze; Die Linke: Petra Pau; Bündnis 90/Die Grünen: Sven-Christian Kindler.
Luftqualität: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 9. Juni eine erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (18/8340) auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/866) angenommen. Damit werden EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. Die Aufgaben der nationalen Referenzlaboratorien werden ergänzt um die Überprüfung der Qualitätskontrollsysteme der Messnetze. Diese Prüfung wird nach Bedarf, mindestens aber alle fünf Jahre vorgenommen. Es soll gewährleistet werden, dass die Überwachungsgeräte dauerhaft genau messen. Die Akkreditierung der nationalen Referenzlaboratorien wird nur für die Schadstoffe verlangt, deren Konzentrationen über der unteren Beurteilungsschwelle liegen. Die Teilnahme der nationalen Referenzlaboratorien an den Qualitätssicherungsprogrammen der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission wird geregelt. Neben einer Teilnahmepflicht (mindestens alle drei Jahre) werden auch die Maßnahmen bei unbefriedigendem Ergebnis geregelt und die Vorlage eines Berichtes über die nachweisliche Abhilfe gefordert. Dadurch soll die Einhaltung der Qualitätskriterien bei der Überwachung der Luftqualität in den Mitgliedstaaten einfacher nachgewiesen werden können.
Umwelt- und Hochbaustatistikgesetz geändert: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 9. Juni dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Hochbaustatistikgesetzes (18/8341) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/8734) zugestimmt. Damit werden Erhebungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zusammengefasst und vereinfacht. Die Angaben werden künftig vom Statistischen Bundesamt erhoben, elektronisch übermittelt und zu einer Bundesstatistik aufbereitet. Dadurch entfällt die bisherige Erhebung durch die Vollzugsbehörden Länder sowie die Aufbereitung durch die statistischen Landesämter. Durch die Umstellung auf eine jährliche Erhebung der Angaben lassen sich Veränderungen im Bestand sowie Entwicklungen bei den festgestellten Mängeln aktuell verfolgen. Im Hochbaustatistikgesetz wurde geregelt, dass künftig die Anschrift eines Baugrundstücks statt nur Straße und Hausnummer angegeben werden muss, um Zuordnungsprobleme zu beseitigen. Künftig gibt es auch ein Merkmal „Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen“, um den Aufwand für Rückfragen zu verringern. Die Auskunft dazu ist freiwillig.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 9. Juni Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 321 bis 326 übernommen (18/8635, 18/8636, 18/8637, 18/8638, 18/8639, 18/8640).
Kontrolle von Schusswaffen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 9. Juni einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/8710) abgelehnt, der sich für mehr öffentliche Sicherheit und für eine bessere Begrenzung und Kontrolle von Schusswaffen aussprach. Die Grünen wollten die Bundesregierung auffordern, sich vor allem auch in der EU dafür einzusetzen, dass Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Schusswaffen verboten wird, wenn diese nach objektiven Kriterien besonders gefährlich sind. In allen EU-Staaten sollte ein zentrales Register eingerichtet werden, in dem alle wesentlichen Bestandteile von Schusswaffen einschließlich Munitionsverpackungen geführt werden.
Auftrag des NSA-Untersuchungsausschusses ergänzt: Bei Enthaltung von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am 9. Juni einen Antrag von 126 Abgeordneten der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen (18/7565) angenommen, den Untersuchungsauftrag des 1. Untersuchungsausschusses (NSA) zu ergänzen. Er folgte einer Empfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (18/8683). Damit soll der Ausschuss auch untersuchen, in welchem Umfang und in welcher Weise der Bundesnachrichtendienst (BND) bei der Telekommunikationsüberwachung eigene Suchbegriffe, Selektoren und Telekommunikationsmerkmale aus der Erfassung genommen hat, weshalb dies geschah und ob dies ausreichend war. Ausgenommen ist die Überwachung von Telekommunikationsverkehren, die in den Regelungsbereich des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G10) fallen. Untersucht werden soll zudem, ob und gegebenenfalls wann das aufsichtführende Bundeskanzleramt und die an der nachrichtendienstlichen Lage im Bundeskanzleramt teilnehmenden Behörden von den genannten Überprüfungen im BND Kenntnis hatten.
Luftverkehrsabkommen mit Ruanda: Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 9. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 24. September 20114 mit Ruanda über den Luftverkehr (18/8296) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/8672) angenommen. Deutschland und Ruanda gewähren sich damit gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken, des Absetzens und des Aufnehmens von Fluggästen, Fracht und Post im gewerblichen internationalen Fluglinienverkehr.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 9. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 17. Dezember 2015 mit Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (1878516) auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/8726) angenommen. Vorgesehen ist der Verzicht auf die Erhebung von Quellensteuern auf Gewinnausschüttungen bei qualifizierten zwischengesellschaftlichen Beteiligungen. Das Abkommen ersetzt das bisherige Doppelbesteuerungsabkommen vom 22. April 1966. Das dem Abkommen angefügte Protokoll enthält Regelungen, die Besonderheiten der Steuerrechte der beiden Staaten berücksichtigen und einzelne Artikel des Abkommens konkretisieren.
Beseitigung tierischer Nebenprodukte: Einstimmig hat der Bundestag am 9. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung des BVL-Gesetzes (18/8335) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/8736) angenommen. Damit werden unter anderem die Zuständigkeiten für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte an EU-Recht angepasst. Geregelt werden auch die Amtshilfe und die gegenseitige Unterrichtung der jeweils zuständigen Behörden. Vorgesehen ist auch eine Beseitigungspflicht für verendete wild lebende Tiere, soweit die zuständige Behörde dies angeordnet hat, etwa im Zusammenhang mit einer Seuche. Tierische Nebenprodukte sind alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Die Änderung des BVL-Gesetzes zielt darauf ab, die Tätigkeit des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) um die Mitwirkung bei Überwachungsprogrammen und -plänen im Hinblick auf tierische Nebenprodukte erweitert.
Fristverlängerung für die Finanzierung des Ausbaus der Tagesbetreuung für Kinder: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 9. Juni einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (18/8616) auf Empfehlung des Familienausschusses (18/8744) angenommen. Damit können die Länder bis 30. Juni 2017 die Bewilligung von Bundesmitteln aussprechen. Nach bisheriger Rechtlage war dies bis 30. Juni 2016 möglich. Die Länder hatten aufgrund der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen gebeten, die Frist für Bewilligungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ und die Folgefristen um ein Jahr zu verlängern. In dem Programm stellt der Bund von 2015 bis 2018 550 Millionen Euro zur Verfügung, von denen bis April 2016 56,6 Prozent durch die Länder bewilligt waren. Angepasst werden ebenfalls darauf aufbauende Fristenregelungen für den Abruf von Fördermitteln, die Vorlage der Verwendungsnachweise und Berichte sowie Termine für das Monitoring. Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ wird erst mit Ablauf des Jahres 2021 aufgelöst.
Keine „Volksgesetzgebung“ ins Grundgesetz: Der Bundestag hat am 9. Juni bei Enthaltung der Grünen einen Gesetzentwurf der Linken zur Änderung des Grundgesetzes und zur Einführung eines Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid und zur Änderung weiterer Gesetze (18/825) auf Empfehlung des Innenausschusses (18/7972) abgelehnt. Die Fraktion wollte im Grundgesetz eine dreistufige Volksgesetzgebung einführen. Dadurch und durch eine Änderung im Bundeswahlgesetz sollte sichergestellt werden, dass Abstimmungsberechtigte Personen sind, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit fünf Jahren in der Bundesrepublik gemeldet sind. Um dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes gerecht zu werden, wollte die Fraktion außerdem die Möglichkeit abschaffen, Menschen durch Richterspruch das aktive Wahlrecht abzuerkennen. Mit der Grundgesetzänderung sollte ein Abstimmungsgesetz eingeführt werden, das die Details für den Ablauf der plebiszitären Verfahren regelt. Der Entwurf sah ferner Folgeänderungen am Bundesverfassungsgerichtsgesetz sowie im Straf- und Parteienrecht vor. Gegen das Votum der Opposition fand darüber hinaus ein Antrag der Linken mit dem Titel „Demokratie für alle“ (18/8419) keine Mehrheit. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, Initiativen zu mehr Demokratie für alle vorzulegen und mittels eines Gesetzentwurfs für Volksinitiativen, Volksbegehen und Volksentscheide, auch im Hinblick auf die Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge, rechtlich abzusichern. Der Bundestag sollte sich verpflichten, als ersten Schritt zu mehr Demokratie für alle in Anlehnung an die europäische Bürgerinitiative einen Vorschlag für ein direktdemokratisches Verfahren der politischen Teilhabe zu entwickeln. (vom/10.06.2016)