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Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf "zur Erleichterung des Ausbaus digitale Hochgeschwindigkeitsnetze" (18/8332) trifft bei Experten auf grundsätzliche Zustimmung. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur unter Vorsitz von Martin Burkert (SPD) am Mittwoch, 8. Juni 2016, deutlich. Ziel des Entwurfs ist die Kostensenkung und damit Beschleunigung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze. Dazu ist unter anderem vorgesehen, Netzbetreibern Ansprüche auf die Nutzung existierender passiver Netzinfrastrukturen einzuräumen. Weitere Synergien für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze verspricht sich die Bundesregierung von der Verpflichtung, bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten eine bedarfsgerechte Mitverlegung von Glasfaserkabeln sicherzustellen.
Kontrovers diskutiert wurde im Verlauf der Anhörung die Frage des sogenannten Überbaus, also des Breitbandausbaus in Gebieten, in denen es schon leistungsfähige Netze gibt. Die in dem Gesetz festgeschriebenen Ansprüche dürften nur in unterversorgten Gebieten, sogenannten "weißen Flecken" gelten, forderte unter anderem Thomas Abel vom Verband Kommunaler Unternehmen.
Zugleich sprach er sich dafür aus, die Gründe, die eine Ablehnung der Mitnutzung gestatten, im Gesetz nicht abschließend zu beschreiben, sondern offen zu gestalten. Auch Sven Knapp vom Bundesverband Breitbandkommunikation forderte, den Überbau zu verhindern. In dieser Frage gehe der Entwurf noch nicht weit genug, urteilte er.
Gegen ein solches Überbauverbot sprach sich der Vertreter der Deutschen Telekom, Wolfgang Kopf, aus. Dieser "negativ konnotierte Begriff" des Überbaus stehe im Widerspruch zum Ziel der Förderung des wettbewerblichen Infrastrukturausbaus, wie in der mit dem Gesetz umgesetzten EU-Richtlinie und im Telekommunikationsgesetz verankert. Kopf verwies zudem auf die leistungsstarken 5G-Funknetze, die es in Zukunft geben werde und die "ein sehr engmaschiges Glasfasernetz benötigen". Für 5G werde es parallele Netze geben müssen, sagte er.
Gerade im ländlichen Bereich gebe es eben keinen Wettbewerb, sagte Dr. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag. "Wenn es Überbau gibt, dann in den aus Sicht der Wettbewerber attraktiven Gebieten." Ritgen sprach sich zudem gegen die geplante Mitverlegung von Glasfaserkabeln etwa beim Straßenbau aus. Die Mitverlegung von Leerrohren sei eine gute Idee. Glasfasern mitzuverlegen erscheine dagegen nur sinnvoll, wenn dem eine landkreisweite Glasfaserausbauplanung zugrunde liegt.
Stefan Birkenbusch vom Bundesverband Glasfaseranschluss warnte davor, die Erwartungen an die Wirkungen des Gesetzes zu hoch anzusetzen. Der beispielsweise zur Koordinierung von Bauarbeiten notwendige Organisationsaufwand sei in vielen Fällen höher als die erzielbaren Einsparungen. Positiv bewertet er hingegen, dass der Entwurf den Schwerpunkt auf den Ausbau mit Glasfaserkabel setzt.
Das sah Dr. Franziska Löw vom Verband deutscher Kabelnetzbetreiber anders. Benötigt werde ein Technologiemix, sagte sie und sprach sich gegen eine Fokussierung ausschließlich auf Glasfaser aus. "Die Technikneutralität muss gewahrt werden", forderte Löw.
Eine Innenverlegung von Glasfaserkabeln in Gasrohren bewertete Dr. Volker Bartsch vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches sehr kritisch. "Ich rate davon ab, die Betreiber von Gasnetzen in die Mitnutzungspflicht einzubinden", sagte er. Das eingebrachte Kabel würde die Dichtheit der notwendigen Absperrung negativ beeinflussen und diese Technik somit aus Sicht der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes unmöglich machen.
Vor einem "Infrastruktur-Flickenteppich" warnte Claus Wedemeier vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, wenn innerhalb eines Mehrfamilienhauses verschiedene Anbieter die Kabel in verschiedene Wohnungen legen. Dies könne vorhandene Hochgeschwindigkeitsnetze entwerten und künftige Investitionen, die allen Mietern in einem Gebäude den Zugang zu einheitlichen, leistungsfähigen Breitbandnetzen ermöglichen sollen, ausbremsen, sagte er. (hau/08.06.2016)