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15.325 Petitionen sind im Jahr 2014 an den Petitionsausschuss des Bundestages gerichtet worden. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht (18/4990) hervor, den die Vorsitzende des Ausschusses, Kersten Steinke (Die Linke), am Dienstag, 9. Juni 2015, an Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert überreicht hat. Die Gesamtzahl der Petitionen hat sich danach im Vergleich zu 2013 um 525 erhöht. Wie in den Vorjahren hätten sich die meisten Eingaben (21 Prozent) auf den Bereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales bezogen. 5.667 – und somit 37 Prozent aller Eingaben – seien auf elektronischem Wege mit dem Web-Formular über das Petitionsportal www.epetitionen.bundestag.de eingegangen, heißt es in der Vorlage weiter.
Während der anschließenden Pressekonferenz ging die Ausschussvorsitzende Steinke auf die späte Konstituierung des Petitionsausschusses als Folge der langwierigen Koalitionsverhandlungen ein, die erst drei Monate nach der Bundestagswahl erfolgte. Dies habe zu einem „Überhang an beratungsreifen Petitionen“ geführt, der noch immer nicht ganz abgearbeitet sei, sagte Steinke.
Damit dies nicht mehr vorkommt, sind aus ihrer Sicht zwei Modelle denkbar. So könne der Petitionsausschuss solange im Amt bleiben „bis sich eine neuer konstituiert hat“. Alternativ dazu könne aber auch bereits in der konstituierenden Sitzung des Bundestages ein „vorläufiger Petitionsausschuss“ bestellt werden. Steinke räumte ein, dass beide Verfahrensweisen Vor- und Nachteile hätten. „Fest steht jedoch: Es muss eine Lösung gefunden werden, damit Petenten nicht unverhältnismäßig lange auf eine Antwort warten müssen“, sagte die Linke-Abgeordnete.
Günter Baumann, Obmann der Unionsfraktion im Ausschuss, ging auf die vielen privatrechtlich organisierten Petitionsplattformen im Internet ein. Es müsse gelingen, sich stärker davon abzugrenzen, forderte er. „Nur der Petitionsausschuss des Bundestages kann über die Fachausschüsse Gesetze ändern“, sagte Baumann. Zugleich machte er deutlich, dass im Ausschuss alle Petitionen mit der gleichen Sorgfalt behandelt würden. Unabhängig davon, ob es sich um die Rentenprobleme eines Einzelnen oder die Interessen eines gut vernetzten Verbandes handle.
Wenn das Petitionsrecht ein wirkliches „Jedermannsrecht“ sein soll, müsse es auch so ausgestaltet werden, „dass jeder dieses Recht wahrnehmen kann“, sagte Stefan Schwartze, Obmann der SPD-Fraktion. Für Menschen mit Behinderung sei jedoch der Zugang derzeit vielfach nicht verständlich, bemängelte er. Wie sein Vorredner warb auch Schwarze für die Arbeit des Bundestagsgremiums. Wer nur mal Dampf ablassen wolle, könne dies auch bei privaten Plattformen tun, sagte er. „Für Veränderungen kann aber nur der Petitionsausschuss sorgen“, fügte der SPD-Abgeordnete hinzu.
Die öffentliche Beteiligung an den Prozessen im Petitionsausschuss müsse wesentlich größer werden, forderte Kerstin Kassner (Die Linke). Daher sollte aus ihre Sicht das Quorum von 50.000 Unterstützern für eine Petition, das derzeit erreicht werden muss, um die Eingabe in öffentlicher Sitzung zu beraten, gesenkt werden, regte die Obfrau der Linksfraktion an.
Durch die öffentliche Beratung von Petitionen sei der Ausschuss erfreulicherweise aus der „Kummerkasten-Ecke“ herausgekommen, schätzte Corinna Rüffer, Obfrau der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ein. „Gerade in Zeiten der Politikverdrossenheit dürfen wir hier aber nicht stehenbleiben“, forderte sie und sprach sich dafür aus, die Ausschusssitzungen generell öffentlich stattfinden zu lassen. Was die privaten Petitionsplattformen angeht, so sprach sich Rüffer dafür aus, mit deren Betreibern konstruktiv zusammenzuarbeiten. Dies könne etwa in der Gestalt erfolgen, dass die Betreiber auf ihren Seiten einen Verweis auf den Petitionsausschuss des Bundestags platzieren.
SPD-Vertreter Schwartze gab sich skeptisch angesichts dieses Vorschlages. Bislang hätten die Betreiber privater Plattformen eine Verlinkung auf die Seiten des Bundestages abgelehnt, sagte er. (hau/09.06.2015)