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Ernährungspolitischer Bericht im Plenum

Der Deutsche Bundestag debattiert am Freitag, 24. Juni 2016, über die Grundlagen, Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung beim gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Ernährung. Grundlage der Debatte ist der Ernährungspolitischen Bericht 2016 (18/8650), den die Regierung dem Parlament vorgelegt hat. Die Unterrichtung stellt die bundespolitischen für den Zeitraum 2013 bis 2017 dar. Die Debatte beginnt voraussichtlich um 10.25 Uhr.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Sicherheit von Lebensmitteln

Der ernährungspolitische Bericht nimmt sich unter anderem der Themen Sicherheit von Lebensmitteln, Trinkwasser, Futtermitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen, Schutz vor Täuschung und Irreführung in Bezug auf die Qualität von Produkten und Prozessen sowie der Unterstützung eines nachhaltigen Konsums und Verringerung von Lebensmittelverschwendung an. Des Weiteren stehen die Stärkung der Ernährungs- und Lebensmittelkompetenz der Bevölkerung, die Motivation der Menschen zu einem gesundheitsförderlichen Lebensstil und die Sicherung der Ernährung der Menschen in Deutschland, Europa und der Welt im Mittelpunkt des Berichtes.

Nach Auskunft der Bundesregierung konnten im Berichtszeitraum viele Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene umgesetzt werden. Weitere Ziele und Vorhaben würden sich in der Abstimmung befinden. Dazu zähle unter anderem der bessere Schutz vor unbeabsichtigten Verunreinigungen in Lebensmitteln etwa durch Rückstände in der Verpackung.
Mit der Änderung des Arzneimittelgesetztes im Jahr 2014 sei erstmals ein Antibiotika-Minimierungskonzept für die landwirtschaftliche Tierhaltung gesetzlich verankert worden. Damit wird der Einsatz von Antibiotika auf das zur Behandlung von Tierkrankheiten notwendige Maß beschränkt. Außerdem seien die Befugnisse der Kontroll- und Überwachungsbehörden deutlich erweitert worden.

Schutz der Gesundheit und vor Täuschung

Die Bundesregierung habe zudem mit einem Präventionspaket den Nichtraucherschutz im Berichtszeitraum verbessert: Bis zum 20. Mai 2016 war die EU-Tabakproduktrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. In ihr werden neben Tabakerzeugnissen und pflanzlichen Raucherzeugnissen erstmals auch nikotinhaltige E-Zigaretten und Nachfüllbehälter reguliert. Zudem dürfen E-Zigaretten und E-Shishas seit April 2016 nicht mehr an Jugendliche verkauft werden. Die Einschränkung der Tabakwerbung im öffentlichen Raum sei vom Kabinett beschlossen und befinde sich in der parlamentarischen Beratung und soll am 1. Juli 2020 in Kraft treten.

Durch die Einführung der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) und die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Health-Claims-Verordnung) seien die Regelungen zum Schutz vor Täuschung und Irreführung auf EU-Ebene harmonisiert. Zu den wichtigsten Neuerungen der LMIV zähle eine Mindestschriftgröße für die Pflichtkennzeichnungselemente auf Verpackungen und spezielle Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel-Imitate, beispielsweise Pizzabelag mit Pflanzenfett anstelle von Käse. Die Bundesregierung wolle mehr gegen Übergewicht, Fehlernährung und körperlicher Inaktivität unternehmen. Darum sollen eine ausgewogene Ernährungsweise und ein gesundheitsbewusster Lebensstil gefördert werden. Ein Schwerpunkt liege dabei auf der Ernährung von Kindern und Jugendlichen. (eis/16.06.2016)