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Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sollen künftig regulär für ein Jahr statt nur für sechs Monate bewilligt werden. Das ist eine von zahlreichen Änderungen, mit denen die Bundesregierung die Hartz-IV-Regelungen vereinfachen und neu strukturieren will. Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 23. Juni 2016, nach 45-minütiger Aussprache, die um 13.05 Uhr beginnen soll, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8041) ab. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales legt dazu eine Beschlussempfehlung vor.
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Weitere Neuregelungen betreffen Fragen der Einkommensanrechnung und Leistungsgrundsätze, der Beratung der Leistungsberechtigten durch Konkretisierungen der Eingliederungsvereinbarung und bessere Möglichkeiten der Ausbildungsförderung. So sollen Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, die privat oder in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, für die Dauer des Leistungsbezugs einen Zuschuss zu diesem Beitrag erhalten.
In den Bereich Unterkunft und Heizung fällt die Einführung einer sogenannten Gesamtangemessenheitsgrenze (Bruttowarmmiete), die beide Bereiche umfasst. Zieht ein Arbeitslosengeld-II-Bezieher ohne vorherige Zustimmung des für ihn zuständigen Trägers in eine unangemessene, teurere Wohnung um, sollen künftig nur noch die bisherigen Aufwendungen erstattet werden. Das gilt auch bei einem Umzug in eine als angemessen bewertete Wohnung. Neu geregelt wird auch die Übernahme von Genossenschaftsanteilen durch die Gewährung eines Darlehens. Diese Anteile sollen einer Mietkaution gleichgestellt werden.
Neu aufnehmen will die Regierung den Tatbestand der vorläufigen Entscheidung über Grundsicherungsleistungen. Vorschuss und vorläufige Entscheidung werden in einer Vorschrift zusammengefasst. Auch bei einer vorläufigen Entscheidung muss demnach die Bedarfsdeckung sichergestellt werden.
Einnahmen in Geldeswert werden nicht mehr als Einkommen berücksichtigt und ausschließlich dem Vermögen des Leistungsberechtigten zugeordnet. Wertgutscheine oder Sachbezüge sind damit grundsätzlich anrechnungsfrei. Für Auszubildende soll es künftig möglich sein, Arbeitslosengeld II aufstockend unter Anrechnung von Ausbildungsvergütung und Ausbildungsförderung zu erhalten.
Abgestimmt wird auch über Anträge der Linken (18/8076) und der Grünen (18/8077). Die Linke verlangt, dass die geplante Rechtsvereinfachung bei der Grundsicherung nicht auf Kosten der Betroffenen gehen darf. Die Regelung zu Ersatzansprüchen bei "sozialwidrigem Verhalten" und die Konstruktion der Bedarfsgemeinschaften sollten abgeschafft werden. Gleiches gelte für die abgesenkten Regelbedarfsstufen für Partner, Kinder und Jugendliche. Sie sollten durch einen einheitlichen Regelsatz der Stufe eins ersetzt werden. Sonderregeln für unter 25-Jährige sollte es nicht mehr geben, so die Fraktion.
Die Grünen wollen die Sicherungssysteme stärken, die der Grundsicherung vorgelagert sind. Damit wollen sie verhindern, dass bestimmte Gruppen auf Hartz IV angewiesen werden, obwohl sie dort nicht hingehörten. Dazu zählt die Fraktion unter anderem Familien, die nur bedürftig werden, weil sie Kinder haben, Erwerbstätige, deren Wohnkosten zu hoch sind oder Auszubildende, deren BAföG nicht ausreicht. Die Grünen wollen ferner, dass die Einkommensanrechnung von Partnern in Paarhaushalten wie bei der Sozialhilfe oder der Grundsicherung im Alter erfolgt. Vom Jobcenter sollte nur noch die Person betreut werden, die für sich kein existenzsicherndes Einkommen erzielt. (vom/17.06.2016)