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Der Deutsche Bundestag wird sich am Donnerstag, 23. Juni 2016, erneut mit dem Thema Klimaschutz beschäftigen. Gegenstand sind vier Anträge und ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Beginn der 85-minütigen Debatte ist für 10.25 Uhr angesetzt. Die Anträge werden erstmalig beraten, der Gesetzentwurf geht in die zweite und dritte Lesung.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Einer der Anträge (18/8080) fordert die Bundesregierung unter anderem dazu auf, die deutschen Klimaschutzziele gesetzlich zu verankern. Das Gesetz soll danach bis 2050 jährliche Ziele für die Sektoren Stromerzeugung, Verkehr, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft festschreiben. Dadurch solle unter anderem „Planungssicherheit für Investitions- und Produktentscheidungen" geschaffen werden. Zudem fordern die Grünen, Klimaschutz in das Grundgesetz aufzunehmen.
Der zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf der Grünen (18/1612) sieht die Einführung eines solchen Klimaschutzgesetzes vor. Darin werden die nationalen Klimaschutzziele bis zum Jahr 2050 verbindlich festgeschrieben. Ziel des Entwurfes ist es, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um mindestens 40 Prozent und bis 2050 um mindestens 95 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu senken. Der Umweltausschuss empfiehlt mit Stimmen von CDU/CSU und SPD in seiner Beschlussvorlage (18/8770) eine Ablehnung des Gesetzentwurfes.
Ein weiterer Antrag der Grünen (18/7887) nimmt den Klimaschutz im Verkehrsbereich in den Fokus. Die Bundesregierung soll nach Willen der Grünen das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" grundlegend überarbeiten und ein Konzept „Klimaschutz im Verkehr" mit verbindlichen Kohlendioxid-Reduktionszielen vorlegen. Zudem wird unter anderem verlangt, einen zukunftsfähigen Bundesnetzplan vorzulegen, um für ein nachhaltiges Verkehrssystem die infrastrukturelle Grundlage zu schaffen.
Die „ökologische Modernisierung der Wirtschaft“ nimmt ein weiterer Antrag der Grünen in den Fokus, der noch nicht als Drucksache vorliegt. Auch ein Antrag mit dem vorläufigen Titel „Klimaschutzplan 2050 – Echter Klimaschutz beginnt heute“ liegt noch nicht als Drucksache vor. (scr/17.06.2016)