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Linke will Umgehung des Mindestlohns vorbeugen

Die Linke glaubt, dass die positiven Wirkungen des Mindestlohngesetzes durch mehrere Umgehungsmöglichkeiten gefährdet wird. Daher hat sie einen Antrag (18/4183) eingebracht, der zum Ziel hat, den Mindestlohn zu sichern und die Umgehungsmöglichkeiten zu verhindern. Der Bundestag stimmt am Freitag, 24. Juni 2016, nach 45-minütiger Aussprache, die um 11.30 Uhr beginnen soll, über diesen Antrag ab. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat bei Enthaltung der Grünen bereits empfohlen, den Antrag abzulehnen (18/8278).

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

"Regelungslücken schließen"

Im Einzelnen verlangt Die Linke, dass Regelungslücken im Mindestlohngesetz geschlossen werden. So müsse der Mindestlohn dem reinen Stundenentgelt ohne Zuschläge entsprechen. Beispielsweise sollten unzulässige Verrechnungen verschiedener Gelder und Sachleistungen wie Weihnachtsgeld oder Provisionen mit dem Mindestlohn unterbunden werden.

Auch sollten Bereitschafts- und Anwesenheitszeiten als Arbeitszeit gelten. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten bestehe die Gefahr, so die Fraktion, dass die reguläre Tätigkeit in den "entgeltfreien Bereich" verschoben wird. Einer derartigen Umgehung des Mindestlohns könne durch eine Definition ehrenamtlicher Tätigkeit entgegengewirkt werden, heißt es in dem Antrag.

Mindestlohn für Langzeitarbeitslose

Eine Bedrohung der positiven Wirkungen des Mindestlohns sieht die Fraktion auch in der Schwarzarbeit. Daher müsse die Finanzkontrolle Schwarzarbeit dringend mehr Stellen erhalten. Untragbar seien die von Arbeitgeberverbänden und der CDU/CSU-Fraktion angeführten Vorschläge, die Dokumentationspflichten für Arbeitszeiten einzuschränken. Eine solche "Aufweichung des Gesetzes" würde nicht zu weniger Bürokratie führen, sondern den Mindestlohn unterlaufen.

Abgestimmt werden soll zudem über einen neuen Antrag der Linken zum "Mindestlohn für die Beschäftigung von Langzeiterwerbslosen". (vom/17.06.2016)