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Anhörung zum Integrationsgesetz

Mehrere Initiativen der Fraktionen zur Integration von Flüchtlingen beschäftigen den Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montag, 20. Juni 2016, in einer öffentlichen Anhörung. Zum einen geht es um den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Integrationsgesetz (18/8615), zum anderen um Anträge der Linken (18/6644) und der Grünen (18/7653, 18/7651) zu diesem Thema. Die Sitzung unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) beginnt um 15 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.

Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Die Koalitionsfraktionen planen, für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln zu schaffen, um sie an den deutschen Arbeitsmarkt heranzuführen. Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete sollen leichter eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren können. Betroffene sollen eine Duldung für die Gesamtdauer einer qualifizierten Berufsausbildung erhalten und nach erfolgreichem Abschluss gegebenenfalls für weitere sechs Monate zur Arbeitsuche.

Die bisherige Altersgrenze für den Beginn der Ausbildung wollen die Fraktionen aufheben. Zugleich soll eine Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge von Integrationsleistungen abhängig gemacht werden. Um sie zu erhalten, müssen sie nach fünf Jahren „hinreichende Sprachkenntnisse“ vorweisen und ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern. Bei weit überwiegender Lebensunterhaltssicherung und dem „Beherrschen der deutschen Sprache“ soll die Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren erteilt werden.

Antrag der Linken

Die Linke fordert, die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt zu verbessern und Lohndumping auf dem Rücken der Flüchtlinge zu verhindern. Asylverfahren sollten verkürzt und der Zugang der Flüchtlinge zu sozialen Netzwerken verbessert werden.

Die Residenzpflicht und andere „diskriminierende Sondergesetze“ für Asylsuchende will die Fraktion aufheben. Die Unterbringung in Massenunterkünften solle auf ein Mindestmaß begrenzt werden.

Anträge der Grünen

Auch die Grünen wollen Hürden bei der Integration von Flüchtlingen abbauen. Asylsuchende und Geduldete sollen von Anfang an uneingeschränkten Zugang zu Arbeit und Ausbildung erhalten und sofort nach ihrer Ankunft mit einem Deutsch- und Integrationskurs beginnen können. Außerdem sollen sie an Maßnahmen der Arbeitsförderung oder Berufs- beziehungsweise Ausbildungsvorbereitung teilnehmen dürfen.

In ihrem zweiten Antrag fordern die Grünen die Regierung auf, einen Nachtragshaushalt vorzulegen und mit Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft ein umfassendes Integrationskonzept zu entwickeln Als Eckpunkte benennt die Fraktion zügige, qualifizierte und faire Asylverfahren sowie die Integration in eine offene Gesellschaft. (vom/13.06.2016)

Zeit: Montag, 20. Juni 2016, 15 bis 17 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich bis Freitag, 17. Juni, beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen