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Bundesregierung will die Filmförderung ändern

Mit der Filmförderung beschäftigt sich der Ausschuss für Kultur und Medien am Mittwoch, 22. Juni 2016, in einer öffentlichen Anhörung. Gegenstand sind der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates (18/8592), die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (18/8627) und ein Antrag der Linksfraktion (18/8073), in dem Impulse für mehr Innovation statt Kommerz, für soziale und Gendergerechtigkeit und kulturelle Vielfalt in der Filmförderung gefordert werden. Die Sitzung unter Vorsitz von Siegmund Ehrmann (SPD) beginnt etwa um 15.30 Uhr im Sitzungssaal E 300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert drei Stunden.

Die Anhörung wird am Mittwoch, 22. Juni, ab 18.30 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will den deutschen Film gezielter fördern und die Einnahmen der Filmförderungsanstalt erhöhen. Sie hält die Förderung weiterhin für unverzichtbar, um die Leistungsfähigkeit zu erhalten. Da andere geeignete Finanzierungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stünden, soll auch die Filmabgabe weiterhin erhoben werden. Sie wird von Kinos, der Videowirtschaft und den Fernsehsendern an die Filmförderungsanstalt gezahlt.

Nach den Plänen der Kulturstaatsministerin Professor Monika Grütters soll der Abgabesatz für die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ab 2017 von 2,5 auf drei Prozent stiegen. Die Fördermittel sollen auf weniger Filmproduktionen verteilt und die Auswahl soll verbessert werden. Mehr Geld will Grütters auch für die Drehbuchförderung bereitstellen. Den Änderungsvorschlägen des Bundesrates stimmt die Regierung überwiegend nicht zu.

Antrag der Linken

Die Linke dringt in ihrem Antrag darauf, die soziale Lage der Filmschaffenden zu verbessern und verstärkt Frauen und die Genrevielfalt im deutschen Film zu fördern.

Filme sollten nur dann mit Filmfördermitteln finanziert werden dürfen, wenn in ihre Kalkulation die geltenden Tariflöhne beziehungsweise der Mindestlohn einbezogen wurden. Regisseure un Drehbuchautoren sollten einen Anspruch auf fünf Prozent der Referenzmittel haben. Filmverleiher sollten zehn Prozent ihrer Erlöse an die Produktionsfirma zahlen. (vom/15.06.2016)

Zeit: Mittwoch, 22. Juni 2016, etwa 15.30 bis 18.30 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Interessierte Besucher können sich bis Montag, 20. Juni, beim Sekretariat des Ausschusses für Kultur und Medien (Telefon: 030/227-37773, E-Mail: kulturausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden. 

Liste der geladenen Sachverständigen