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Zwei Petitionen stehen auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag, 20. Juni 2016. Dabei geht es zum einen um den Tierschutz und die Möglichkeit, homöopathische und naturheilkundliche Arzneimittel für Tiere weiter einsetzen zu können. Zum anderen geht es einmal mehr um die Situation der Hebammen. In der Petition wird gefordert, das Recht auf die selbstbestimmte Geburt mit der freien Wahl des Geburtsortes sowie einer Geburtsbegleitung im Schlüssel von eins zu eins durch eine Bezugshebamme zu einem Grundrecht zu erklären. Die Sitzung unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) beginnt um 12 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Eine EU-Verordnung über Tierarzneimittel hat dazu geführt, dass sich die Petentin Anja Krüger, zweite Vorsitzende des Vereins Artgerechte Tiergesundheit, an den Petitionsausschuss gewandt hat. Mehr als 77.000 Unterstützer hat ihre Forderung gefunden, die Vertreter Deutschlands in der EU dürfen der EU-Verordnung für Tierarzneimittel KOM 558 in der vorliegenden Form nicht zustimmen.
Zur Begründung führt die Petentin an, dass das erstrebenswerte Ziel der Verordnung, den Antibiotika-Einsatz bei Tieren einzudämmen, unterstützt werde und richtig sei. Allerdings: „In diesem Bestreben schießt der EU-Ausschuss weit über das Ziel hinaus und dreht dabei sogar die ursprüngliche Absicht ins Gegenteil, denn gleichzeitig werden auch die sinnvollen Alternativen der Naturheilkunde unnötig bürokratisiert und in der Anwendung stark eingeschränkt“, schreibt die Petentin.
So würde durch die EU-Verordnung der Einsatz von naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Prophylaxe durch zusätzliche, aufwendige Zulassungsverfahren erschwert. Zudem sollen Tiere der EU-Vorlage nach nur noch Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen oder registriert sind, was ebenfalls die Bandbreite der natürlichen Therapiemittel verringere und jene verteuere, welche die kostspieligen und aufwendigen Zulassungsverfahren durchlaufen haben. „All das würde den Einsatz von zur Zeit noch erhältlichen, naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Gesunderhaltung, wie etwa Kräutern, faktisch unmöglich machen“, urteilt die Petentin.
Die Verordnung könne auch dazu führen, „dass ein ganzer Berufszweig, nämlich der der Tierheilpraktiker, der sich mit der alternativen Behandlung von Tieren in Deutschland traditionell schon seit vielen Jahrhunderten beschäftigt, vernichtet werden würde“, warnt sie. Wirtschaftlich betroffen wären auch Hersteller von naturheilkundlichen Arzneimitteln, die für jede Tierart speziell eine Zulassung beantragen müssten.
Im Anschluss an die etwa einstündige Beratung wird ab 13 Uhr die Situation der Hebammen thematisiert. Der Gesetzgeber, so wird in der zu beratenden Petition gefordert, solle den rechtlichen Rahmen zur Ausübung des Rechts auf die selbstbestimmte Geburt mit der freien Wahl des Geburtsortes sowie einer Geburtsbegleitung im Schlüssel von eins zu eins durch eine Bezugshebamme schaffen.
Dazu gehört nach Ansicht der Petentin Michaela Skott neben der Sicherung des Berufsstandes der Hebammen auch die Neuordnung des Vergütungssystems in der Geburtshilfe.
Michaela Skott, Mutter zweier Kinder und im bundesweiten Netzwerk „Hebammenunterstützung“ engagiert, sieht es als Ziel ihrer Initiative an, „dass die Politik anerkennt: Kinder sind zentraler Bestandteil des Fortbestehens unseres Landes. Kinder müssen geboren werden. Daher haben Schwangerschaft und Geburt eine weitreichende Funktion bis tief in alle Gesellschaftsschichten hinein.“
Die Petentin kritisiert unter anderem, dass bei dem in Paragraf 24 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch geregelten „Recht auf die freie Wahl des Geburtsortes sowie die Begleitung der Geburt durch eine Hebamme“ lediglich ein „durch Verhandlungen zwischen den Berufsverbänden der Hebammen sowie den Krankenkassen und Sozialversicherern entstandener Kompromiss“ zusammengefasst sei.
Wenn sich aber nur Interessenvertretungen von Hebammen und Versicherern mit dieser Frage befassen, würde dies angesichts marktwirtschaftlicher Erwägungen und unmittelbarer Abhängigkeiten im bestehenden System zu einer Hinwendung in die Klinisierung von Geburten führen und in der Folge zur faktischen Aushebelung der freien und selbstbestimmten Geburt, kritisiert die Petentin.
Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhalten alle Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen. (hau/13.06.2016)
Zeit: Montag, 20. Juni, 12 bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900
Interessierte Besucher können sich unter Angabe von Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum beim Sekretariat des Petitionsausschusses (Telefon: 030/227-35257, Fax: 030 /227-36053, E-Mail: vorzimmer.peta@bundestag.de) anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.