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Experten prüfen neues Bauvertragsrecht

Acht Sachverständige hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eingeladen, die den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung (18/8486) bewerten sollen. Die öffentliche Anhörung unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt am Mittwoch, 22. Juni 2016, um 16 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Verträge zwischen Bauherren und Baufirmen

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 10. Juni in erster Lesung beraten. Ziel ist es, den rechtlichen Boden sicherer zu machen, auf dem Verträge zwischen Bauherren und Baufirmen geschlossen werden. Bisher unterliegen Bauverträge dem Werkvertragsrecht, das für komplexe Bauverträge aber häufig nicht detailliert genug sei, so die Regierung.

Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehört die Einführung der neuen Rechtsfigur eines Verbraucherbauvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch. Unter anderem soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer ein sogenanntes Anordnungsrecht erhalten, das heißt die Befugnis, Änderungswünsche zur Ausführung einseitig anzuordnen. Außerdem soll das Kündigungs- und Widerrufsrecht klar geregelt werden.

Änderung des Kaufvertragsrechts

Weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des Kaufvertragsrechts an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dabei geht es um die Haftung, wenn mangelhaftes Material verbaut worden ist. In diesem Fall ist der ausführende Handwerker nach geltender Rechtslage verpflichtet, das mangelhafte Material wieder auszubauen und durch fehlerfreies zu ersetzen.

Der Handwerker kann aber gegenüber dem Händler, von dem er das mangelhafte Material bezogen hat, nur dessen Ersatz verlangen und bleibt auf den Kosten für den Aus- und Wiedereinbau sitzen. Dies soll mit dem Gesetzentwurf zugunsten des Handwerkers geändert werden. Der Bundesrat hat eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf mit zahlreichen Änderungswünschen abgegeben. Die Bundesregierung hat sie in ihrer Gegenäußerung teils abgelehnt, teils hat sie ihnen zugestimmt oder eine Prüfung zugesagt. (pst/13.06.2016)

Zeit: Mittwoch, 22. Juni 2016, 16 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen