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Berufskraftfahrergesetz ist Thema im Ausschuss

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (18/8183) vorgelegt. Der Entwurf ist nun Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur unter Vorsitz von Martin Burkert (SPD) am Mittwoch, 22. Juni 2016. Diesitzung findet ab 12 Uhr im Paul-Löbe-Haus im Sitzungssaal E 600 statt.

Verschärfte Sanktionierungsmaßnahmen und Kontrollen

Mit dem Gesetz sollen verschärfte Sanktionierungsmaßnahmen eingeführt werden, um Missbrauchsfälle bei der Aus- und Weiterbildung wirkungsvoll zu begegnen. Zudem sollen die Voraussetzungen im Hinblick auf die Anerkennung und Überwachung von Ausbildern, Unterrichtsorten, der Teilnehmerzahl sowie die Mitteilung von Daten der geplanten Weiterbildungsveranstaltungen konkretisiert werden.

Außerdem sollen Bußgeldtatbestände zur Bekämpfung von Missbrauch erweitert und mit einer strengeren Sanktion versehen werden. Schließlich soll im deutschen Recht auch außerhalb des Führerscheins ein europaweit anerkannter Nachweis für die Weiterbildung geschaffen werden.

Die Bundesregierung schreibt zur Begründung, Berichte über missbräuchlichen Umgang auf dem Gebiet der beschleunigten Grundqualifikation und Weiterbildung würden sich mehren. Zudem würden Schwierigkeiten bestehen in der Überwachung der Ausbildungsstätten, hinsichtlich der Transparenz der anerkannten Ausbildungsstätten und der Kenntnis der Kontrollbehörden über alle durchgeführten und durchzuführenden Kurse. (mik/eis/16.06.2016)

Zeit: Mittwoch, 22. Juni 2016, 12 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32426, Fax: 030/227-30017, E-Mail: verkehrsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen