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Anhörung zu den abschaltbaren Lasten

Die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, 22. Juni 2016. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) beginnt um 11 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert bis zu zweieinhalb Stunden. Gerade erst hat der Bundestag am 9. Juni die Verordnung insoweit geändert, als er ihr Außerkrafttreten vom 1. Juli 2016 auf spätestens 1. Oktober 2016 verlegt hat (18/8560, 18/8737).

Die Anhörung wird live im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Sicherung der Elektrizitätsversorgung

Ziel der Verschiebung war es, Kontinuität für die Beschaffung und Nutzung sogenannter abschaltbarer Lasten zu gewährleisten. Die Verordnung regelt den Einsatz von abschaltbaren Lasten durch die Betreiber von Übertragungsnetzen, um die Sicherheit oder Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung zu garantieren. Dazu müssen die Betreiber die Beschaffung von Abschaltleistung ausschreiben und aufgrund eingegangener Angebote annehmen. Die Bundesregierung hat bereits eine Nachfolge-Verordnung (18/8561) beschlossen, die allerdings nicht wie geplant bereits zum 1. Juli in Kraft treten kann.

Abschaltbare Lasten sind bestimmte Verbrauchseinrichtungen, die zuverlässig ihre Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber um eine bestimmte Leistung reduzieren können. Durch diese Verringerung der Verbrauchsleistung können abschaltbare Lasten bei Einhaltung spezifischer weiterer technischer Anforderungen dazu beitragen, dass die Sicherheit oder Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung in verschiedenen Situationen im deutschen Übertragungsnetz nicht gefährdet wird.

Geschätzte Mehrkosten von fünf Millionen Euro

Kosten, die den Anbietern entstehen, die freiwillig an Ausschreibungen von Abschaltleistungen teilnehmen, werden vergütet. Kosten bei den Betreibern der Übertragungsnetze werden auf alle Stromverbraucher umgelegt. Die Bundesregierung beziffert die Mehrkosten der neuen Verordnung gegenüber der Vorgängerregelung auf etwa fünf Millionen Euro. Für den Durchschnittshaushalt bedeute dies eine jährliche Mehrbelastung von knapp vier Cent.

Aufgrund eines absehbar höheren Umfangs an Abschaltleistung von 1.500 Megawatt gegenüber knapp 1.000 Megawatt in der Vergangenheit hält die Regierung eine Erhöhung der weiteren Kosten für möglich. Würden 1.500 Megawatt Abschaltleistung zu einem durchschnittlichen Leistungspreis von 425 Euro pro Megawatt und Woche bei einer Verfügbarkeit von 90 Prozent vereinbart, beliefen sich die Leistungsvergütungen auf etwa 30 Millionen Euro pro Jahr. Die Regierung hält Arbeitsvergütungen von etwa vier Millionen Euro für 1.500 Megawatt Abschaltleistung für realistisch. (vom/15.06.2016)

Zeit: Mittwoch, 22. Juni 2016, 11 bis etwa 13.30 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37708, Fax: 030/227-36708, E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen