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Wird es künftig ein striktes Rüstungsexportverbot geben? Sollen Parkinson-Patienten von der sogenannten Aut-idem-Regelung befreit werden? Erhält der Bundestag einen Kinderbeauftragten? Unter anderem mit diesen Fragen hat sich der Petitionsausschuss in der ersten Hälfte des Jahres 2015 in öffentlicher Sitzung befasst. Zu den ersten beiden Fragen gab es von den geladenen Regierungsvertretern ein klares Nein zu hören. Bei der Frage eines/einer Kinderbeauftragten waren sich die Fraktionsspitzen noch uneins.
Für den Petitionsausschuss ist dies freilich nicht Maßstab seines Handelns. Die Abgeordneten werden nach intensiver Diskussion und möglicherweise unter Einholung von externer Expertise entscheiden, ob und wenn ja mit welchem Votum sie die Eingabe an die Bundesregierung überweisen. Ein Prozedere, dass nicht nur bei öffentlichkeitswirksamen Petitionen wie den genannten gilt, sondern auch bei allen anderen an den Ausschuss gerichteten Petitionen. Zumindest dann, wenn dem geäußerten Anliegen nicht schon im Vorfeld durch Rat und Auskunft entsprochen werden konnte.
Das höchste Votum des Petitionsausschusses ist eine Überweisung „zur Berücksichtigung“. Die Bundesregierung ist damit verpflichtet, innerhalb von sechs Wochen zu der Vorlage Stellung zu beziehen. Die Petition wird durch den Bundestagspräsidenten an die Bundeskanzlerin gereicht.
Ebenfalls sechs Wochen Zeit für eine Stellungnahme hat die Regierung bei einer Überweisung „zur Erwägung“. In diesem Falle reicht die Ausschussvorsitzende die Eingabe an den zuständigen Minister weiter. Bei einer Überweisung „als Material“ muss die Regierung innerhalb eines Jahres reagieren. Eine einfache Überweisung fordert gar keine Reaktion.
Wie aus dem Jahresbericht 2014 (18/4990) hervorgeht, gab es im vergangenen Jahr eine Überweisung mit dem höchsten Votum. 31 Mal wurde „zur Erwägung“ überwiesen und 448 Mal „als Material“. Im ersten Halbjahr 2015 gab es noch keine Überweisung „zur Berücksichtigung“ aber insgesamt vier Erwägungsbeschlüsse.
Trotz allem Engagement des Ausschusses – auch ein hohes Votum bei der Überweisung garantiert nicht, dass die Petition erfolgreich ist. Der Petitionsbericht 2014 listet unter anderem auf, dass laut Bundesgesundheitsministerium die Kostenübernahme für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nicht vollständig in die Verantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt werden könne – wie in der Petition gefordert – da Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung versicherungsfremde Leistungen seien.
Auch die geforderte Gesetzesänderung im Hinblick auf eine Anhebung der Altersgrenzen für künstliche Befruchtungen sei nicht vorgesehen, teilte das Ministerium mit - trotz einer Überweisung „zur Erwägung“.
Anders im Fall der einzigen Überweisung „zur Berücksichtigung“ im Jahr 2014. Der Petent, ein türkischer Schriftsteller, Journalist und Abgeordneter, der sich seit drei Jahren in Untersuchungshaft befand, wurde laut Auswärtigem Amt aufgrund seiner erfolgreichen Individualbeschwerde von dem türkischen Verfassungsgericht aus der Untersuchungshaft entlassen und nimmt auch wieder sein Abgeordnetenmandat im türkischen Parlament wahr.
Ein positives Ergebnis erfuhr auch die „zur Erwägung“ überwiesene Petition gegen den Ausbau der Bahnstrecke Löhne-Hameln-Elze und für den umgehenden Vollzug des gesetzlich beschlossenen Aus- und Neubaus der Strecke Minden-Hannover im Jahr 2014. Mit der Erarbeitung des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) sei begonnen worden, die angesprochenen Ausbaustrecken würden dabei einbezogen, heißt es in der Vorlage.
Zu den Petitionen aus dem Jahr 2015, die in politisches Handeln mündeten gehört unter anderem die „als Material“ überwiesene Eingabe mit der Forderung nach Schaffung eines Antidopinggesetzes. Im Juni fand die erste Lesung zu dem von der Bundesregierung dazu vorgelegten Gesetzentwurf statt.
Auch die Petenten, die sich für mehr Rechtssicherheit in Sachen Rentenversicherung bei sogenannten Syndikusanwälten eingesetzt haben – eine Petition, die ebenfalls als Material überwiesen wurde – durften zur Kenntnis nehmen, dass der Bundestag entsprechende Regelungen inzwischen im Plenum beraten hat.
Das Schicksal ehemaliger Heimkinder hat der Petitionsausschuss schon vor einigen Jahren aufgegriffen. Nicht zuletzt dem Engagement der Abgeordneten ist es zu verdanken, dass der „Runde Tisch Heimerziehung“ am Ende zu einer Fondslösung gelangte, wodurch die damaligen Opfer Wiedergutmachung finanzieller Art erhalten können.
In diesem Jahr nahm sich der Ausschuss zusätzlich des Schicksals derjenigen an, die in den 1950er- und 1960er-Jahren als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht waren und dort Gewalt und Unrecht erfahren haben. Eine Petition mit dem Ziel, die Bemühungen zur Aufarbeitung und Rehabilitation des Schicksals dieser Heimkinder zu unterstützen, wurde der Bundesregierung „zur Erwägung“ überwiesen. (hau/20.07.2015)