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Ab 1. Januar 2017 soll es einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff geben. Das machte Ingrid Fischbach (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, am Montag, 1. Dezember 2014, vor dem Petitionsausschuss unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) deutlich. Mit Beginn des Jahres 2015 würden die parlamentarischen Vorbereitungen für den zweiten Teil des Pflegestärkungsgesetzes beginnen, sagte die Staatssekretärin während einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses. In der Sitzung wurde eine Petition mit der Forderung nach einer Reform der Pflegeversicherung auf der Grundlage eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beraten, „der den Hilfebedarf eines Menschen ganzheitlich, also unter Einbeziehung von seelischen, geistigen und körperlichen Einschränkungen, beurteilt“.
Der Petent Jens Kaffenberger, Bundesgeschäftsführer beim Sozialverband VdK Deutschland, begründete sein Anliegen damit, dass derzeit Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung benachteiligt würden. „Noch immer werden geistige und psychische Beeinträchtigungen weniger berücksichtigt als körperliche Ursachen von Pflegebedürftigkeit“, sagte er. In der vergangenen Legislaturperiode seien „als Übergangsregelung“ die Leistungen für Demenzkranke zwar etwas verbessert worden. „Eine echte Gleichstellung von Menschen mit Demenz steht aber noch aus“, stellte Kaffenberger in der Sitzung fest.
Aus Sicht des Petenten ist es auch nicht nachvollziehbar, warum dies erst ab 2017 passieren soll. „Seit 2008 liegen einführungsreife Vorschläge auf dem Tisch“, sagte Kaffenberger, selbst in der Zeit von 2006 bis 2009 Mitglied des Expertenbeirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Diese Vorschläge hätten von der aktuellen Bundesregierung „sofort nach Regierungsbildung“ umgesetzt werden können, urteilte er.
Dass dies nicht geschehen sei, begründete Gesundheit-Staatssekretärin Fischbach mit dem Bedarf nach weiteren Gutachten. „Die Daten von 2008 sind ja nun nicht gerade aktuell“, sagte sie. Die Bundesregierung habe bei den Gutachten Druck gemacht, sodass diese Anfang 2015 vorliegen würden. „Der 1. Januar 2017 ist der Beginn des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes“, stellte sie nochmals klar. Das habe im Übrigen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) schon mehrfach öffentlich gesagt.
Fischbach machte zudem deutlich, dass es durch die Besserstellung von dementen und kognitiv eingeschränkten Patienten „keine Einsparungen von Leistungen“ auf anderen Ebenen geben werde. Bei den Kosten gehe die Bundesregierung von einer Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte aus. (hau/01.12.2014)