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Berlin: (hib/STO) Um „Ermittlungen gegen einen BND-Mitarbeiter“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (17/12886) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12598). Wie die Fraktion darin schreibt, berichtete „Spiegel online“ im Februar über „Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen J.S., einen ,altgedienten BND-Mann‘, der unter dem Verdacht der Bildung einer bewaffneten Gruppe und des Verstoßes gegen das Waffengesetz stehe“. Am Tag der Veröffentlichung habe die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz eingestellt und dies der Presse mitgeteilt.
In ihrer Antwort verneint die Bundesregierung die Frage, ob das Ermittlungsverfahren wegen „Bildung einer bewaffneten Gruppe“ noch laufe. Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren sei eingestellt worden, schreibt die Regierung. Der Tatverdacht in Bezug auf die Bildung einer „bewaffneten Gruppe“ habe sich nicht bestätigt. Wie es in der Antwort weiter heißt, sind die Vorwürfe gegen den Betroffenen teilweise noch Gegenstand disziplinarrechtlicher Ermittlungen (Stand 14. März).
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