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Berlin: (hib/ROL) Deutliche Detailkritik hatte es an dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze (18/5326) sowie dem Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 (18/5200) in der Expertenanhörung vor gut einem Monat im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gegeben, wenn auch die Experten grundsätzlich das Anerkennungsgesetz gelobt hatten. Auch deshalb hatten sich die Koalitionsfraktionen zu einem Entschließungsantrag entschlossen, den sie ebenso wie die oben genannten Drucksachen am Mittwochvormittag zur Abstimmung im Ausschuss stellten. Bündnis 90/Die Grünen lehnten die Gesetzesvorhaben ab, Die Linke enthielt sich, die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD stimmten zu.
Grundsätzlich sollen mit dem Anerkennungsgesetz die Verfahren zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes vereinfacht und für bisher nicht anspruchsberechtigte Zielgruppen geöffnet werden. Doch viele Antragsteller hätten kaum Chancen auf Begleichung der Kosten, hatten die Fachleute gemahnt und würden deshalb keine Anerkennung ihrer Qualifikation erreichen. Auch müsse die Anerkennung beruflicher Abschlüsse erhöht werden, auch wenn kein formaler Abschluss vorliege aber Berufserfahrungen nachgewiesen werden könnten. All diese soll nun verbessert werden, wie auch die Bundesregierung in ihrem Statement betonte.
Der Entschließungsantrag sieht nun die Novellierung der Berufsqualifikationsgesetze nach EU-Recht vor. Ferner begrüßen die Koalitionsfraktionen, dass sich die Länder verpflichtet haben, die für die Anerkennung der ausländischen Bildungsabschlüsse zuständigen Stellen und die von den Ländern finanzierte Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen angemessen auszustatten. Gleichwohl regt der Ausschuss die Bundesländer dazu an, noch stärker für ein transparent nachvollziehbares und vergleichbares Anerkennungsverfahren Sorge zu tragen. Ferner soll die Bundesregierung zügig prüfen, inwieweit begleitende finanzielle Unterstützungsangebote für Nachqualifizierungsmaßnahmen in Ergänzung zu bestehenden Angeboten notwendig sind. Ferner sollen die Verfahrenskosten sozialverträglich ausgestattet werden.
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