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Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit vorzulegen. Ihren entsprechenden Antrag (18/6550) begründet die Fraktion mit dem durchschnittlichen Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen von rund 22 Prozent. Frauen würden viel zu häufig bei gleicher Tätigkeit im gleichen Unternehmen weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Zudem seien frauendominierte Berufe in der Dienstleistungs- und Sozialbranche deutlich schlechter bezahlt als männerdominierte Berufe in der Industrie.
Nach den Vorstellungen der Grünen sollen die Tarifpartner verpflichtet werden, alle künftigen und bestehenden Tarif- und Firmenverträge auf Entgeltdiskriminierungen in den kommenden fünf Jahren zu überprüfen und diese in einer festgelegten Frist zu beseitigen. Gleiches soll auch für tarifungebundene Betriebe, den öffentlichen Dienst und Betriebe, die dem Tendenzschutz unterliegen, etwa kirchliche Einrichtungen, gelten. Die Überprüfung soll zunächst für Betriebe mit zehn und mehr Beschäftigten vorgeschrieben werden und schließlich auf alle Betriebe ausgeweitet werden. Die Überprüfung soll unter Einbeziehung der Mitarbeitervertretungen anhand eines Arbeitsbewertungsverfahrens durchgeführt werden und neben dem Grundgehalt auch alle weiteren Entgeltbestandteile sowie Nacht-, Schicht- und Überstundenzuschläge umfassen. Zudem sollen nach dem Willen der Grünen Verschwiegenheitsklauseln zum Gehalt in Arbeitsverträgen verboten werden.
Die Fraktion fordert zudem eine bessere personelle Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. So soll neben dem Individualklagerecht für Beschäftigte ein Verbandsklagerecht verankert werden.
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