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Berlin: (hib/STO) Die "parlamentarische Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes" soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke verbessert werden. In einem Antrag (18/6645), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages selbständig und umfassend über laufende und geplante Maßnahmen der Geheimdienste zu informieren und nicht erst auf Anfrage der Gremiumsmitglieder. Auch soll die Regierung der Vorlage zufolge auch im Bereich der internationalen Zusammenarbeit ihrer Informationspflicht gegenüber dem Bundestag umfassend nachkommen, unabhängig von der Freigabe durch ausländische Dienste.
Ferner wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, komplett auf den Einsatz von V-Leuten zu verzichten. Zudem soll sie nach dem Willen der Fraktion einen Gesetzentwurf vorlegen mit dem Ziel, Whistleblower umfassend zu schützen. Das soll einschließen, dass sich Mitarbeiter der Nachrichtendienste "bei von ihnen erkannten Rechtsverstößen, Missständen oder Problemen künftig direkt an das PKGr oder einzelne Mitglieder wenden können, ohne (wie nach derzeitiger Gesetzeslage) zugleich auch ihre jeweiligen Dienstvorgesetzten informieren zu müssen".
Darüber hinaus soll die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem einen Gesetzentwurf vorlegen, der den Bundestagsabgeordneten das Recht einräumt, "nach gewissenhafter Prüfung der Sach- und Rechtslage und nach sorgfältiger Prüfung der widerstreitenden Interessen einen Verstoß gegen die verfassungsgemäße Ordnung des Bundes oder eines Landes im Deutschen Bundestag oder in einem seiner Ausschüsse zu rügen und dadurch ein Staatsgeheimnis öffentlich bekannt zu machen, ohne sich deshalb strafbar zu machen, soweit er/sie mit der Rüge beabsichtigt, einen Bruch des Grundgesetzes oder der Verfassung eines Landes abzuwehren".
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