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Berlin: (hib/HLE) Um die deutschen Bausparkassen geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 23. November 2015. Grundlage der von 12.00 bis 14.00 Uhr dauernden Anhörung im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (18/6418, 18/6680).
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Situation der durch das anhaltend niedrige Kapitalmarktzinsniveau vor neuen Herausforderungen stehenden Bausparkassen verbessern. Wie die Bundesregierung in dem Entwurf schreibt, ist derzeit nicht absehbar, wie lange das Kapitalmarktzinsniveau niedrig bleibt. In Zukunft soll den Bausparkassen die Möglichkeit eingeräumt werden, auch das Pfandbriefgeschäft zu betreiben. Dadurch würden die Bausparkassen kostengünstige Refinanzierungsmöglichkeiten erhalten, etwa für die Gewährung von Darlehen oder zur Finanzierung von Neutarifen. Die Bausparkassen erhalten außerdem die Möglichkeit, in höherem Umfang als bisher sonstige Baudarlehen neben den eigentlichen Bausparkassendarlehen zu gewähren.
Als Sachverständige sind geladen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband, Deutsche Bundesbank, Helge Petersen (Rechtsanwalt), Achim Tiffe (Rechtsanwalt), Verband der Privaten Bausparkassen und Verbraucherzentrale Bundesverband.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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