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Berlin: (hib/STO) Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (18/4864) ist am Montag, dem 30. November 2015, Thema einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses. Zu der Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Raum 3.101) beginnt, werden fünf Sachverständige erwartet, darunter der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 25. November beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).
Mit dem Gesetzentwurf will die Grünen-Fraktion sogenannte Scoring-Verfahren verbraucherfreundlicher gestalten. Unter anderem sieht die Vorlage vor, mehr Transparenz für die Betroffenen herzustellen. Mit dem Scoring wird von Auskunfteien wie zum Beispiel der Schufa oder anderen Unternehmen die Kreditwürdigkeit einer Person ermittelt.
In der Begründung des Gesetzentwurfes schreibt die Fraktion, dass die bisherigen Informations- und Auskunftsansprüche für Verbraucher im Bundesdatenschutzgesetz nicht ausreichten. Die betroffenen Unternehmen nutzten den "weiten Spielraum" aus und gäben Daten heraus, die sich für den Auskunftsersuchenden nicht ohne weitere Informationen erschlössen. Zudem kritisieren die Grünen, dass auch die Daten, die gespeichert und für das Scoring verwendet werden dürfen, kaum Eingrenzungen unterlägen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Verbrauchern weitere Auskunftsansprüche einzuräumen. So sollen die Unternehmen auch die "Gewichtung der verwendeten Daten" und die "verwendeten Vergleichsgruppen" offenlegen. Einen Nutzung von Daten aus sozialen Netzwerken zur Prüfung der Kreditwürdigkeit oder das sogenannte Geo-Scoring - hierbei werden Wohnortdaten herangezogen - sollen verboten werden. Auch die Kontrolle der Unternehmen durch die Aufsichtsbehörden soll nach den Plänen der Grünen verstärkt werden.
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