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Berlin: (hib/AW) Die Bundeswehr hat sich in den Jahren 2012 bis 2015 an den Trauerfeierlichkeiten für acht verstorbene ehemalige Wehrmachtssoldaten mit einem Ehrengeleit oder einer Abordnung beteiligt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6653) auf eine Kleine Antwort (18/6298) mit. Es lägen keine Erkenntnisse vor, ob die Verstorbenen Mitglieder der NSDAP, der SA oder der SS waren, ob sie Träger des Bandenkampfabzeichens waren oder ob sie an wehrmachtsgerichtlichen Verfahren beteiligt gewesen waren. Nach Ansicht der Bundesregierung steht die Totenehrung für ehemalige Berufssoldaten der Wehrmacht durch die Bundeswehr nicht im Widerspruch zu den vom Grundgesetz vorgegebenen Werten und Normen.
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