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Berlin: (hib/pst) Mutmaßliche Verbrechensopfer sollen in Strafprozessen mehr Unterstützung bekommen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4621) billigte der Rechtsausschuss am Mittwoch einstimmig, nachdem er noch wesentliche Änderungen beschlossen hatte. Mit dem Gesetz soll eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2012 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist dafür ist bereits am 16. November abgelaufen. Außerdem soll mit dem Gesetz den Anforderungen eines Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch nachgekommen werden. Das "3. Opferrechtsreformgesetz" steht am Donnerstag im Plenum zur Verabschiedung.
Zu den Änderungen in der Strafprozessordnung, die mit dem Gesetz vorgenommen werden sollen, gehören unter anderem erweiterte Informationsrechte von Verletzten bei Anzeigenerstattung und eine neue Ausgangsnorm für die besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten. Dem bereits im Regierungsentwurf enthaltenen Schutz von Menschen, denen psychische Verletzungen beigefügt wurden, trägt der Rechtsausschuss in besonderem Maße Rechnung. Er beschloss, im Rahmen des 3. Opferrechtsreformgesetzes ein eigenes "Gesetz über psychosoziale Prozessbegleitung" einzuführen. Damit soll die in der Justizpraxis der Länder bereits vielfach bewährte psychosoziale Prozessbegleitung auf eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage gestellt werden.
Dem Gesetzentwurf liegt der Gedanke zugrunde, dass der Rechtsstaat nicht nur Schuld oder Unschuld von Angeklagten festzustellen hat, sondern sich auch schützend vor die Opfer von Straftaten zu stellen und deren Belange zu achten hat.
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