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Berlin: (hib/STO) In den Jahren 2013 und 2014 sind insgesamt neun Erhebungen zu „Bundesstatistiken für besondere Zwecke“ durchgeführt worden. Dies geht aus einem als Unterrichtung vorgelegten Regierungsbericht (18/4532) hervor, in dem sowohl die im genannten Zeitraum abgeschlossenen als auch die noch laufenden sowie gerade erst begonnenen Projekte aufgeführt sind. Zudem hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum zwei Erhebungen auf der Grundlage einer im Bundesstatistikgesetz enthaltenden Verordnungsermächtigung angeordnet.
Laut Vorlage ermöglicht das Bundesstatistikgesetz es den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder, ohne eine weitere spezialgesetzliche Regelung Erhebungen für besondere Zwecke bei einem auf höchstens 20.000 Befragte begrenzten Personenkreis durchzuführen. Voraussetzung für derartige Erhebungen ist, dass sie der „Erfüllung eines kurzfristig auftretenden Datenbedarfs für Zwecke der Vorbereitung und Begründung anstehender Entscheidungen oberster Bundesbehörden“ dienen oder zur „Klärung wissenschaftlich-methodischer Fragestellungen auf dem Gebiet der Statistik erforderlich sind“.
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