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Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine „Verwirklichung des Geburtsrechts im Staatsangehörigkeitsrecht“. Nach einem Gesetzentwurf der Fraktion (18/4612), der am Donnerstag kommender Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, soll ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Geburt im Inland erwerben, „wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat“. Zugleich soll die sogenannte Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht abgeschafft werden.
In der Begründung verweist die Fraktion darauf, dass ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit bislang nur dann durch Geburt in der Bundesrepublik erwerbe, wenn mindestens ein Elternteil ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt und seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Außerdem gelte „grundsätzlich - wenn auch inzwischen eingeschränkt - die Optionspflicht, nach der sich ein Deutscher mit ausländischen Eltern bis zum 23. Lebensjahr zwischen seiner deutschen und seiner anderen Staatsangehörigkeit entscheiden muss“.
Weiter argumentieren die Abgeordneten, dass das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht auch nach der Reform von 1999 maßgeblich von dem Abstammungsprinzip geprägt sei, das den Erwerb der Staatsangehörigkeit grundsätzlich an die Staatsangehörigkeit der Eltern knüpft. „Da im Zuge der Globalisierung Menschen immer mobiler werden, deutsche Staatsangehörige mithin Deutschland verlassen und Angehörige anderer Staaten nach Deutschland einwandern, führt das Abstammungsprinzip zu einer zunehmenden Divergenz zwischen der Bevölkerung, die dauerhaft in Deutschland lebt und der deutschen Staatsgewalt unterworfen ist, und dem wahlberechtigten Staatsvolk, von dem sich die demokratische Legitimität der Staatsgewalt ableitet“, heißt es in der Vorlage. Mit der angestrebten Neuregelung solle dem demokratischen Prinzip Rechnung getragen werden, „das eine Kongruenz zwischen den Inhabern politischer Herrschaft und den dauerhaft einer Herrschaft Unterworfenen anstrebt“. Die Verwirklichung des Geburtsrechts im Staatsangehörigkeitsrecht stehe zudem „im Einklang mit der allgemein anerkannten Praxis in etlichen anderen Staaten, etwa den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada“.
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