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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesrepublik Deutschland hat 88 Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) abgeschlossen, die Regelungen zu Investor-Staat-Schiedsverfahren enthalten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4523) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4012) mit. Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, habe es bisher nur eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines IFV gegeben. Dabei sei es um die fehlgeschlagene Investition eines indischen Unternehmens in Ostdeutschland gegangen. Da der Investor nicht den Gerichtskostenvorschuss gezahlt habe, sei das Verfahren eingestellt worden. Eigene Zahlen über Anzahl und den Ausgang von Investor-Staat-Schiedsverfahren deutscher Investoren gegen Vertragspartner hat die Regierung nicht.
Südafrika und Bolivien hätten 2013 die mit Deutschland geschlossenen IFV gekündigt. Der Investitionsschutz gelte für die bis zum Außerkrafttreten der Verträge getätigten Investitionen noch 20 Jahre fort. Nach Ansicht der Bundesregierung sind Investitionsschutzverträge mit Ländern mit Defiziten im Rechtsschutz weiterhin ein „wichtiger Bestandteil der Außenwirtschaftspolitik“.
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