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Berlin: (hib/EIS) Das Genehmigungssystem für Neuanpflanzungen von Weinreben soll geändert werden. Dazu legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Weingesetzes (18/4656) vor, der das bisherige System der Pflanzrechte ablösen soll. Der Änderung liegt die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über die Gemeinsame Marktordnung vom 17. Dezember 2013 zugrunde, die ab Artikel 61 das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen in der Europäischen Union regelt. Ziel des Regierungsentwurfs sei es, das Genehmigungssystem so zu gestalten, dass auf ein Überangebot oder eine Wertminderung von Weinen mit Schutzmaßnahmen reagiert werden kann. Das betreffe vor allem Neuanpflanzungen, die nach der Novelle unter bestimmten Voraussetzungen nun in ganz Deutschland möglich seien. Dazu heißt es seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums, dass die EU-Mitgliedstaaten jährlich Genehmigungen für Neuanpflanzungen in Höhe von einem Prozent der tatsächlich mit Reben bepflanzten Gesamtfläche zur Verfügung stellen müssen. Sollte allerdings ein Überangebot oder eine Wertminderung von Weinen drohen, dürfe ein niedrigerer Prozentsatz festlegt werden. Für Deutschland macht die Bundesregierung mit ihrem Entwurf von der Ausnahme Gebrauch, indem für die Jahre 2016 und 2017 Neuanpflanzungen nur zu einem halben Prozentsatz der derzeit mit Reben bestockten Fläche zugelassen werden. Außerdem sollen Neuanpflanzungsanträge für Steillagen gegenüber den Anträgen aus Flachlagen bevorzugt werden, um den Weinbau in Steillagen zu erhalten und zu fördern.
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