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Berlin: (hib/MIK) Die Förderung von S-Bahnvorhaben ist nach der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) „grundsätzlich“ ausgeschlossen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4591) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4483). Es gebe lediglich für Hamburg eine Ausnahmeregelung.
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