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Berlin: (hib/STO) Gegen einen Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), der sowohl dienstlich mit Ermittlungen und Analysen zum Oktoberfestattentat als auch später zum NSU betraut war, ist nach Angaben der Bundesregierung ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Wie die Regierung dazu in ihrer Antwort (18/4584) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4414) weiter schreibt, müssen „nähere Angaben im Sinne der Fragestellung“ aufgrund grundgesetzlicher Wertungen unterbleiben. Im Übrigen nehme die Bundesregierung „aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzverteilung zu Ländersachverhalten keine Stellung“. Die Fraktion hatte unter anderem wissen wollen, ob der Bundesregierung bekannt ist, ob und in welchen Fällen es zu Disziplinarverfahren gegen Beamte der Polizeibehörden und Verfassungsschutzämter des Bundes wie der Länder gekommen ist, die „sowohl dienstlich mit Ermittlungen und Analysen zum Oktoberfestattentat und später zum NSU betraut waren“.
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