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Berlin: (hib/MIK) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (18/4653,neu) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur. Danach will die Bundesregierung unter anderem ein Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ in Höhe von 3,5 Milliarden Euro einrichten, aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen von finanzschwachen Kommunen gefördert werden sollen. Zudem sollen die Kommunen in diesem und im nächsten Jahr jeweils 500 Millionen Euro für die Unterbringung von Asylbewerbern erhalten.
Zu der Anhörung hat der Ausschuss geladen: Stefan Anton, Deutscher Städtetag, Professor Hans-Günter Henneke, Deutscher Landkreistag, Professor Martin Junkernheinrich, Technische Universität Kaiserslautern, Gabriele C. Klug, Stadtkämmerin der Stadt Köln, Gerd Landsberg, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Staatssekretärin Daniela Trochowski, Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg, Jörg Zeuner, Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Die Anhörung beginnt am Montag, dem 4. Mai 2015 um 16.30 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101. Besucher werden gebeten, sich im Sekretariat des Haushaltsausschusses unter der E-Mail-Adresse haushaltsausschuss@bundestag.de anzumelden.
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