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Berlin: (hib/STO) Um den Einsatz von V-Leuten durch Nachrichtendienste geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/4616) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4507). Darin erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem danach, inwieweit V-Leute deutscher Geheimdienste, die zur Aufklärung von ausländischen terroristischen Vereinigungen entsprechend Paragraph 129b des Strafgesetzbuchs eingesetzt wurden, „trotz ihrer Beteiligung an Straftaten von erheblicher Bedeutung weiter als Quelle genutzt“ wurden. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, „wurden keine Quellen weiter genutzt, bei denen eine Beteiligung an solchen Straftaten bekannt geworden wäre“.
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