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Berlin: (hib/PK) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse zur operativen Beteiligung der EU-Polizeiagentur Europol „sowohl bei Einsätzen von V-Personen wie auch bei Einsätzen von Verdeckten Ermittlern vor“. Nach Kenntnis der Regierung gebe es auch zwischen Europol und der European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG) keine Zusammenarbeit, heißt es in der Antwort der Regierung (18/4657) auf eine Kleine Anfrage (18/4546) der Fraktion Die Linke zu grenzüberschreitenden Einsätzen verdeckter Ermittler.
Grenzüberschreitende verdeckte Ermittlungen basieren nach Angaben der Bundesregierung grundsätzlich auf bilateralen und multilateralen Vereinbarungen wie etwa dem EU-Rechtshilfeübereinkommen oder auch bilateralen Polizeiverträgen.
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