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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung lehnt die von der Monopolkommission vorgeschlagene Freigabe der Taxipreise in Deutschland ab. „Dagegen spricht das öffentliche Verkehrsinteresse an einem zuverlässigen, flächendeckend weitgehend hochverfügbaren Beförderungsangebot, das Fahrgästen zu bezahlbaren Preisen zur notwendigen Ergänzung des Linienverkehrs bereit stehen soll“, schreibt die Bundesregierung in ihrer als Unterrichtung (18/4721) vorgelegten Stellungnahme zum Zwanzigsten Hauptgutachten der Monopolkommission 2012/2013 (18/2150). Die genannten Anforderungen würde ein rein wettbewerblich ausgerichtetes Angebot nicht erfüllen. So wäre zwar in wirtschaftlich attraktiven Gebieten mit einem großen Angebot zu rechnen, was zu einem Preisdruck führen würde. In ländlichen Regionen würde aber das Angebot zurückgehen und auch noch teurer werden. „Gerade für die Bevölkerung in ländlichen Räumen, die von der demografischen Entwicklung, von Kaufkraftverlusten und Infrastrukturabbau besonders betroffen ist, ist ein zu bezahlbaren Preisen verfügbares Beförderungsangebot aber von erheblicher Bedeutung“, argumentiert die Bundesregierung. Um den Taxenverkehr zu schützen, will die Regierung auch weiter an der strikten Abgrenzung zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr festhalten.
Die Bundesregierung nimmt auch Stellung zu anderen Themen der Monopolkommission, etwa zur Verflechtung von Großunternehmen oder zur Rekommunalisierung der Energieversorgung.
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