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Berlin: (hib/HLE) Nach dem deutsch-griechischen Zukunftsfonds erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/4644). Die Bundesregierung soll angeben, welche Maßnahmen im Einzelnen 2014 gefördert wurden und welche Fördermaßnahmen bislang für das Jahr 2015 beschlossen wurden. Auch wird danach gefragt, wer antragsberechtigt ist, ob Anträge abgelehnt wurden und ob der Fonds sich an NS-Opfer wendet. Der Fonds wurde nach Angaben der Fraktion in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage im Jahr 2014 gegründet und mit einem jährlichen Budget von einer Million Euro ausgestattet. Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung vor, bislang Entschädigungen für griechische NS-Opfer und Reparationsleistungen für die Zerstörung griechischer Infrastruktur während des Zweiten Weltkrieges zu verweigern: „Dem Bekenntnis einer moralischen Schuld folgt stets die Behauptung, es gebe keine rechtlichen Ansprüche auf Reparationsleistungen. Statt realer Entschädigungen setzt die Bundesregierung vielmehr auf - in aller Regel wesentlich billigere - politische Gesten, wie etwa Stiftungen, Kommissionen oder Projektförderungen.“ Im Kontext dieses Bemühens, den politischen Druck nach Entschädigungszahlungen abzumildern, sehen die Abgeordneten auch den deutsch-griechischen Zukunftsfonds.
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