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Berlin: (hib/HLE) Erhebung und Einzug der Kirchensteuer in Deutschland macht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema einer Kleinen Anfrage (18/4757). Die Bundesregierung soll angeben, wie viele Religionsgemeinschaften in welchen Bundesländern einen Kirchen- oder Kultussteuer erheben und wie hoch die Einnahmen sind. Außerdem soll die Regierung die Mindereinnahmen des Staates aufgrund der Abzugsfähigkeit von Kirchensteuern und Spenden von der Bemessungsgrundlage der Steuerschuldner beziffern. Weitere Fragen betreffen die pauschalierte Kirchenlohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung und die Kirchensteuer auf Kapitalerträge. Im Vorwort zur Kleinen Anfrage bezeichnet die Fraktion das Kirchensteuersystem der Bundesrepublik Deutschland als weltweit einmalig. Es sichere den christlichen Großkirchen eine äußerst solide Finanzierungsgrundlage.
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