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Berlin: (hib/HLE) Die Zollverwaltung hat die vorgesehenen Personalverstärkungen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Überwachung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach objektiven Kriterien verteilt. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4623) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4607). Berücksichtigt worden seien dabei je nach Standort das Bruttoinlandsprodukt, die Zahl der Betriebe, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Beschäftigungsort sowie weitere Kriterien. Insgesamt sind für die Umsetzung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes im Bundeshaushalt 1.600 Planstellen vorgesehen.
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