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Berlin: (hib/CHE) Das Gesetz zur Tarifeinheit verfolgt keinen branchenbezogenen Ansatz. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4822) auf eine Kleine Anfrage (18/4663) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie gehe davon aus, „dass es branchenübergreifend eines sinnvollen Ordnungsrahmens bedarf, der tarifliche Zuständigkeitskonflikte subsidiär löst“, schreibt die Regierung weiter. Sie weist in der Antwort auch die Kritik zurück, der Betriebsbegriff sei im Gesetzentwurf nicht ausreichend definiert worden. Der zugrunde zu legende Betriebsbegriff entspreche dem verfassungsrechtlichen Betriebsbegriff, so die Regierung.
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