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Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will das Wohngeld für rund 870.000 Haushalte erhöhen und es an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten seit der letzten Reform im Jahr 2009 anpassen. Das geht aus einem von Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf (18/4897) vor, über den der Bundestag am Freitag, dem 22. Mai 2015, in erster Lesung berät.
Als Folge der Wohnungsknappheit seien die Preise für Neu- und Wiedervermietungen seit einiger Zeit spürbar angestiegen, schreibt die Bundesregierung darin. Besonders einkommensschwache Haushalte hätten inzwischen vielerorts Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Angesichts dieser Entwicklungen reiche das Leistungsniveau des Wohngeldes nicht mehr aus, um die wohnungspolitische und soziale Zielstellung des Wohnungsgeldes, nämlich die Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten bei den Wohnkosten, zu erreichen.
Von der Erhöhung des Wohngeldes sollen nach Angaben der Regierung rund 90.000 Haushalte profitieren, die bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen waren. Während ein Zwei-Personen-Haushalt im Jahr 2012 durchschnittlich 112 Euro Wohngeld im Monat erhalten habe, sollen es nach der Reform im Durchschnitt 186 Euro monatlich sein.
Das Wohngeld wird von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt. Daher muss neben dem Bundestag auch der Bundesrat der Wohngeldreform der Bundesregierung zustimmen. Sie soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
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