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Berlin: (hib/HLE) Aktive und ehemalige Mitarbeiter der Ruhrkohle haben nach den Regelungen der Manteltarifverträge für den rheinisch-westfälischen und den Saarbergbau Anspruch auf Hausbrand, der auch als Deputatkohle bezeichnet wird. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4825) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4645) mitteilt, stehen Beschäftigten und ehemaligen Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu acht Tonnen Kohle jährlich zu. Die Gewährung von Hausbrand kann auch in Form einer Energiebeihilfe geschehen. Für die Gewährung von Deputaten an ausgeschiedene Ruhrkohle-Mitarbeiter besteht nach Angaben der Regierung Bestandsschutz, da diese Deputate als rentenrechtlicher Anspruch einzustufen seien.
Die Zahl der Deputatbezieher ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Waren es 2010 noch 19.313 aktive Mitarbeiter und 155.266 ehemalige Mitarbeiter, so betragen die Zahlen in diesem Jahr 7.971 und 132.962. 2018 sollen noch 2.466 aktive und 121.351 ehemalige Mitarbeiter Deputate beziehen. Außerdem verzichten immer mehr aktive und ehemalige Mitarbeiter auf die Kohlelieferungen und wählen stattdessen die Energiebeihilfe.
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