Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > 05
Berlin: (hib/STO) Die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung steigt in diesem Jahr auf mehr als 159,2 Millionen Euro. Das geht aus einer Unterrichtung (18/4805) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor. Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat, abgerundet auf ein Zehntel Prozent. Da sich dieser Parteien-Index vom Jahr 2013 auf das Jahr 2014 nach einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes um 1,6 Prozent erhöht habe, ergebe sich auch eine Erhöhung der absoluten Obergrenze um diesen Prozentsatz, heißt es in der Vorlage. Für das vergangene Jahr habe die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung mehr als 156,7 Millionen Euro betragen. Bei einer Erhöhung um 1,6 Prozent liege die absolute Obergrenze für das Jahr 2015 somit bei mehr als 159,2 Millionen Euro.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Sören Christian Reimer, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein